BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

PROGRAMM JUGEND UND MUSIK: STARTSCHUSS ZUR FINANZIERUNG VON KURSEN UND LAGERN

PROGRAMM JUGEND UND MUSIK: STARTSCHUSS ZUR FINANZIERUNG VON KURSEN UND LAGERN

29.11.2016 Wer im Rahmen des Programms Jugend + Musik (J+M) einen Kurs oder ein Lager durchführen will, kann ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen. Mit dem Programm fördert der Bund die musikalische Aktivität von Kindern und Jugendlichen und setzt den 2012 angenommenen Musikartikel in der Verfassung um.


Foto: © J+M

Das Programm J+M ist ein Förderprogramm des Bundes für die musizierende Jugend im schul- und musikschulergänzenden Bereich. Das Programm hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern.

J+M steht für Breitenförderung von Kindern und Jugendlichen, in Zusammenarbeit zwischen Musikverbänden, Musik- und Volksschulen sowie Musikhochschulen.

Die Hauptleistungen des Programms bestehen in der finanziellen Unterstützung von Musikkursen und Musiklagern sowie in der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von künftigen J+M-Leitenden.

Ab sofort können über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur (BAK) Gesuche für die Durchführung und finanzielle Unterstützung von J+M-Kursen und J+M-Lagern eingereicht werden.

Die Anmeldungen und Beitragsgesuche für J+M-Kurse und J+M-Lager müssen spätestens einen Monat vor Beginn der Kurse und Lager beim Bundesamt für Kultur eintreffen. Die Vollzugsstelle des Programms Jugend und Musik prüft die Eingaben und teilt der gesuchstellenden Organisation mit, ob der J+M-Kurs bzw. das J+M-Lager bewilligt wird und mit welchen Beiträgen nach erfolgreicher Durchführung gerechnet werden kann.

Das Programm J+M ist Teil der Umsetzung der Verfassungsbestimmung zur Förderung der musikalischen Bildung, die im September 2012 von Volk und Ständen angenommen wurde (Art. 67a BV). Nachdem im Rahmen einer Arbeitsgruppe die entsprechenden Grundlagen für das Programm erarbeitet wurden, konnte 2015 eine Vollzugsstelle beauftragt werden. Im August 2016 erfolgte die Erarbeitung der Ausbildungsgänge für künftige J+M-Leitende. Gemäss Planung wurden im September 2016 die ersten Ausbildungen 2016 durchgeführt.

bak

Kontakt:

Lorenzetta Zaugg, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, 058 465 85 24, lorenzetta.zaugg@bak.admin.ch

http://www.bak.admin.ch

Dokumente

Links

Zurück zur Übersicht