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Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2015 fest

Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2015 fest

05.12.2014 Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2015 betragen 23 Rappen beziehungsweise 14 Rappen pro Exemplar.


Bild: 1 Rappen mehr - Foto: Zumbo - Public Domain - http://commons.wikimedia.org

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Darin bestätigen sie, die Voraussetzungen zum Erhalt von indirekter Presseförderung zu erfüllen. Die zur Zustellermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Ab 1. Januar 2015 erfüllen 143 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die Zustellermässigung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (+1). Die Anzahl der förderberechtigten Exemplare ist um 5,3 Millionen gesunken.

Da der Bund jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse leistet, resultiert rein rechnerisch eine Ermässigung von 24 Rappen pro Exemplar.

Das Bundesgericht hat im September 2014 entschieden, dass grundsätzlich jede Zeitung, die mindestens 1'000 abonnierte Exemplare aufweist, Anspruch auf ermässigte Zustellung der abonnierten Exemplare hat.

Das BAKOM setzte bisher voraus, dass mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage abonnierte Exemplare sind. Die mit dem höchstrichterlichen Urteil verbundene Praxisänderung wird im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer leichten Zunahme der förderberechtigten Exemplare führen.

Im Hinblick auf diese Zunahme hat der Bundesrat entschieden, den Ermässigungsbetrag für das Jahr 2015 auf 23 Rappen pro Exemplar festzusetzen. Dadurch kann für die Folgejahre eine gewisse Stabilität bezüglich Höhe der Zustellermässigung sichergestellt werden. Die Ermässigung ist dennoch um 1 Rappen höher als diejenige für das Jahr 2014.

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen zum 1. Januar 2015 total 1'119 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 139,6 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der förderberechtigten Titel absolut um 5 Titel abgenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist stabil geblieben (+0,5 Millionen). Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Die errechnete und durch den Bundesrat genehmigte Ermässigung beträgt wie schon im Vorjahr 14 Rappen pro Exemplar.

Quelle / Kontakt:

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55534

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