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syndicom und impressum: Anzeige wegen Verletzung des Arbeitsgesetzes bei der "Südostschweiz"

syndicom und impressum: Anzeige wegen Verletzung des Arbeitsgesetzes bei der "Südostschweiz"

12.12.2014 syndicom und impressum ersuchen das Arbeitsinspektorat Chur, die Arbeitszeiterfassung bei der "Südostschweiz" zu überprüfen. Eine vereinfachte Zeiterfassung, wie sie das Verlagshaus Somedia eingeführt hat, könnten die Organisationen der JournalsistInnen nur akzeptieren, wenn sie im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags mit kompensierenden Bestimmungen vereinbart wird. 




Die Arbeitszeiterfassung nach Gesetz ist erforderlich, weil für den Gesundheitsschutz der Medienschaffenden nur das Arbeitsgesetz zur Verfügung steht. Dies, weil seit 10 Jahren kein Gesamtarbeitsvertrag mehr in Kraft ist, nachdem er vom Verlegerverband VSM gekündigt worden war. "Dieser Arbeitgeberverband verunmöglicht seither jeden Versuch der Gewerkschaft und des Berufsverbandes, wieder GAV-Verhandlungen aufzunehmen.

 syndicom und impressum sind nach wie vor bereit, wieder in Verhandlungen zu treten. Die Einladung liegt auf dem Schreibtisch des Verlegerverbands.", schreiben die beiden Organisationen der JournalsistInnen.

pd

Kontakt:

http://www.impressum.ch/impressum-de.html

http://www.syndicom.ch/de.html

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