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BESCHWERDE GEGEN "WATSON.CH" ABGEWIESEN - BESCHWERDE VON NATALIE RICKLI ABGEWIESEN

BESCHWERDE GEGEN "WATSON.CH" ABGEWIESEN - BESCHWERDE VON NATALIE RICKLI ABGEWIESEN

12.07.2017 Zwei neue Stellungnahmen des Schweizer Presserats


Schweizer Presserat zu «watson»: Weniger Lohn für Frauen: Das ist wahr (Stellungnahme 18/2017)

Dokument:

18-2017-x-c-watson-stn.pdf PDF - 48 kB

Parteien: X. c. «watson»

Thema: Wahrheitspflicht

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Das Newsportal «watson.ch» hat im März 2017 korrekt über den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern berichtet. Der Presserat hat eine Beschwerde abgewiesen, die das beanstandete. Er findet aber auch, dass bei heiklen Themen wie hier die Angabe von Quellen dazu beitragen würde, Missverständnisse auszuräumen.

Beanstandet wurden zwei Sätze: «In der Regel liegt der Durchschnittslohn von Frauen 18,4 Prozent tiefer als bei Männern - für die gleiche Arbeit. (...) Zusätzlich wird mehr als ein Drittel der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht mit objektiven Merkmalen wie Ausbildung oder beruflicher Stellung erklärt, sondern geht direkt auf Diskriminierung zurück.»

Beim ersten Satz monierte der Beschwerdeführer, dass bei der Differenz die Arbeit eben nicht berücksichtigt wird. Für den Presserat meinen beide Parteien eigentlich das Gleiche. Aber der Beschwerdeführer fasst vorerst die Arbeit in den Blick und findet, auch wenn Frauen eine gleich(wertig)e Arbeit ausüben, sei ihr Lohn trotzdem tiefer - also werde ihre Arbeit nicht berücksichtigt. Der Journalist dagegen nimmt zuerst den tieferen Frauenlohn in den Fokus und findet die Differenz ungerechtfertigt, obwohl doch Männer und Frauen die gleiche Arbeit verrichteten. Korrekterweise ist der Begriff gleichwertige Arbeit zu verwenden, wie dies die Bundesverfassung tut.

Beim zweiten Satz fand der Beschwerdeführer, der Lohnunterschied von gut einem Drittel gehe nicht direkt auf Diskriminierung zurück, sondern lasse sich nicht erklären. Der Presserat stützt «watson.ch»: Das Onlinemedium hat seine Aussage zu Recht gemacht. Eine Studie des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros und des Bundesamts für Statistik bekräftigt das. «watson.ch» gab zum Frauenlohn keine Quelle an. Der Presserat ist der Meinung, dies wäre hilfreich gewesen, um falschen Interpretationen vorzubeugen.

Schweizer Presserat weist Beschwerde Rickli ab (Stellungnahme 19/2017)

Dokument

19-2017-rickli-c-tageswoche-stn.pdf PDF - 67 kB

Parteien: Rickli c. «Tageswoche»

Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Informationen / Trennung von Fakten und Kommentar / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Die Basler «Tageswoche» hat Nationalrätin Natalie Rickli nicht anhören müssen, als sie über die Verbindung von Politik und Geschäft berichtete, urteilt der Presserat.  

Die «Tageswoche» kommentierte am 24. Februar 2017 unter dem Titel «Wie SRF-Gegner mit SRF reich werden wollen» einen politischen Vorstoss. Dieser verlangt, dass Schweizer Medien alle SRG-Beiträge kostenfrei übernehmen und weiterverwenden dürfen. Der Artikel war illustriert mit einer Bildmontage: Nationalrätin Natalie Rickli mit einem goldenen Zahn im Mund vor einem SRF-Logo. Rickli ist Präsidentin der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Vorstoss behandelte. Gleichzeitig ist sie Angestellte der Werbevermarktungsfirma Goldbach Group.

Rickli beschwerte sich beim Presserat gegen den Artikel. Sie kritisiert, dass ihr die «Tageswoche» unterstelle, sich mit politischen Vorstössen bereichern zu wollen. Weil sie dazu nicht angehört worden sei, habe die «Tageswoche» den Journalistenkodex verletzt.

Für den Presserat ist es richtig und wichtig, dass Journalisten Interessenbindungen von Politikern aufzeigen. Ricklis Arbeitgeber, die Goldbach Group, ist offensichtlich von dem Vorstoss betroffen. Im Text wird Rickli nach Ansicht des Presserats an keiner Stelle konkret eine Bereicherungsabsicht vorgeworfen. Aber die «Tageswoche» stellt eine mögliche Bereicherung zumindest indirekt via Ricklis Arbeitgeber in den Raum.

Trotzdem musste Rickli zu diesem Vorwurf nicht angehört werden. Denn Interessenvertretung ist heute im schweizerischen Milizystem weit verbreitet und weder illegal noch besonders unredlich. Deshalb ist der Vorwurf auch nicht so schwerwiegend, dass eine Anhörung Ricklis Pflicht gewesen wäre.

Der Presserat ist aber der Meinung, dass es dem Kommentar gut getan hätte, wenn Rickli darin zu Wort gekommen wäre. Das Publikum kann sich besser eine eigene Meinung bilden, wenn es erfährt, was die Hauptperson zu einem möglichen Interessenkonflikt sagt.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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