Bundesverwaltungsgericht bestätigt Akkreditierungspraxis der Bundeskanzlei
23.05.2016 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Mai 2016 eine Beschwerde eines Medienschaffenden gegen die Ablehnung seines Akkreditierungsgesuches abgelehnt. Die Anwendung der Medienakkreditierungsverordnung durch die Bundeskanzlei sei nicht zu beanstanden. Die Bundeskanzlei hatte dem Akkreditierungsgesuch nicht entsprochen, weil darin ein Beschäftigungsgrad von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle nicht belegt war.
Bild: Parlamentsdienste
Mehr:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61822