BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

Der Schweizer Presserat weist Druckversuch zurück

Der Schweizer Presserat weist Druckversuch zurück

02.02.2016 Der Schweizer Presserat weist gemäss heutiger Medienmitteilung "als unabhängiges Selbstkontrollorgan der Schweizer Medien den Versuch der Einflussnahme von Politikern auf seine Entscheidfindung entschieden zurück." Unter dem Titel "Schweizer Presserat soll endlich entscheiden" fordern 18 Parlamentarier den Presserat in einer Medienmitteilung vom 1. Februar 2016 auf, über ihre Beschwerde zu befinden. Die Parlamentarier führen gegen die "Schweiz am Sonntag" wegen deren Berichterstattung im Fall Geri Müller Beschwerde.


Der Presserat schreibt:

"Die Fakten: 18 National- und Ständeräte haben im Februar 2015 eine Beschwerde gegen die 'Schweiz am Sonntag' eingereicht, kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Beschwerdefrist. Die 3. Kammer des Presserats hat das Beschwerdeverfahren angesichts vorgesehener Parallelverfahren vor Gericht suspendiert, bis diese Verfahren abgeschlossen sind. Ins Gewicht fiel dabei insbesondere eine zwischen Geri Müller und der 'Schweiz am Sonntag' abgeschlossene Verjährungsverzichtserklärung. Eine solche Erklärung ist ein starkes Indiz, dass Geri Müller Klage einreicht. Der Presserat tritt in der Regel auf solche Beschwerden nicht ein, weil er sich nicht für Verfahren vor dem Richter instrumentalisieren lässt."

Das Präsidium wie die Kammern des Presserats können allerdings trotz Parallelverfahren in jedem Stadium des Verfahrens von sich aus den Gesamtpresserat einbeziehen, wenn sich ihrer Meinung nach grundsätzliche berufsethische Fragen stellen. Das Präsidium habe von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und dem Plenum die Frage unterbreitet, ob die 3. Kammer inhaltlich über die Beschwerde entscheiden solle. Diesbezüglich sei kein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen. Damit bleibe der Beschluss der 3. Kammer auf Suspendierung gültig.

Mit Schreiben vom 24. Dezember 2015 und 21. Januar 2016 hat Nationalrat Louis Schelbert im Namen der Beschwerdeführenden den Presserat nun aufgefordert, die Sistierung aufzuheben und die Beschwerde zu behandeln. Das Präsidium des Presserats hat diese beiden Eingaben wiederum der 3. Kammer zugewiesen; diese wird darüber entscheiden.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

Zurück zur Übersicht