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"ETIKETTENSCHWINDEL IN DAVOS"

"ETIKETTENSCHWINDEL IN DAVOS"

26.05.2017 Stellungnahme 11/2017 des Schweizer Presserats


Parteien: von Ballmoos/Wilhelm c. «Davoser Zeitung»

Themen: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung / Meinungspluralismus

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

«Davoser Zeitung» verletzt mit Olympia-Berichten Transparenz-Regeln des Presserats

Der Schweizer Presserat rügt die «Davoser Zeitung», weil sie vor der Olympia-Abstimmung vom 12. Februar 2017 grundlegende Transparenz-Regeln in Sachen Inserate und bezahlte Inhalte verletzt hat.

Die Zeitung kennzeichnete bei einer Interviewserie jeweils das Logo der Kredit-Befürworter nicht als Inserat.

Der Presserat geht auch davon aus, dass es sich bei den Interviews mit Sportlern um bezahlten Inhalt handelte. Und die «Davoser Zeitung» verteilte eine Beilage, die für ein Ja warb, jedoch nicht als bezahlte Werbebeilage bezeichnet war. Immerhin war sie so gestaltet, dass man sie von einer normalen Zeitungsausgabe unterscheiden konnte.

Beschwert hatten sich beim Presserat die beiden Politiker Walter von Ballmoos und Philipp Wilhelm - beide Gegner der Vorlage. Sie warfen auch die Frage auf, ob es der herausgebende Somedia-Verlag als Fast-Monopolist in Graubünden nicht an Meinungspluralismus fehlen liess. Die «Davoser Zeitung» und Somedia machten geltend, dass die Zeitung auch zahlreiche Artikel und Leserbriefe der Olympia-Gegner abgedruckt hatte.

Der Presserat will nicht von fehlendem Meinungspluralismus sprechen. Er mahnt aber, dass Medien mit einer regionalen Vormachtstellung bei Abstimmungen eine besondere Verantwortung tragen. Sie sollten Befürworter wie Gegner möglichst gleich behandeln.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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