ROG Schweiz: "Das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft wird durch freie und verantwortungsvolle Medien gefördert"
25.06.2014 "Affaire Rocchi": Reporter ohne Grenzen (ROG) Schweiz begrüsst den Verzicht der Neuenburger Staatsanwaltschaft auf Rekurs.
Im August 2013 liess die Neuenburger Staatsanwaltschaft die Wohnung des "Le Matin"-Journalisten Ludovic Rocchi durchsuchen. Anlass dafür war die Klage eines Ökonomie-Professors der Universität Neuenburg. Rocchi hatte 2012 Plagiatsvorwürfe gegen den Professor aufgedeckt; dieser warf Rocchi daraufhin üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vor.
Bei der Hausdurchsuchung wurden EDV-Geräte und Unterlagen Rocchis beschlagnahmt. ROG Schweiz hatte diesen Verstoss gegen die Informationsfreiheit verurteilt und darauf hingewiesen, dass sich damit zeige, "dass die Justiz zu allem bereit ist, um an die Quellen eines Journalisten zu gelangen - selbst wenn dabei die Pressefreiheit tangiert wird".
Seither hat zuerst das Neuenburger Kantonsgericht und danach auch das eigentlich dafür zuständige Zwangsmassnahmengericht die Hausdurchsuchung bei Rocchi für illegal befunden.
ROG Schweiz begrüsst nun den Entscheid der Neuenburger Staatsanwaltschaft, auf einen Rekurs gegen das Urteil des Zwangsmassnahmengerichts zu verzichten. Der Fall ist damit abgeschlossen.
ROG Schweiz weist darauf hin, dass das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft durch freie und verantwortungsvolle Medien gefördert wird - und nicht dadurch, dass Medien mit unverhältnismässigen Mitteln eingeschüchtert werden.
bb
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Bettina Büsser
Koordinatorin Reporter ohne Grenzen (ROG) Deutschschweiz
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