BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT CH MEDIA: UNIA-CHEFIN VANIA ALLEVA NICHT ANGEHÖRT

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT CH MEDIA: UNIA-CHEFIN VANIA ALLEVA NICHT ANGEHÖRT

07.07.2020 Stellungnahme 39/2020


Parteien: Unia c. CH Media, "Bote der Urschweiz", "Der Rheintaler" und "watson.ch"

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt die Zentralredaktion des Verlags CH Media, weil sie es unterliess, mit schweren Vorwürfen belastete Personen zu konfrontieren. Es ging um ein Interview mit einem ehemaligen Sektionsleiter der Gewerkschaft Unia. Zusätzlich zu den verlagseigenen Zeitungen erschien das Interview am 1. Mai 2019 auch im "Bote der Urschweiz", in "Der Rheintaler" und auf dem Onlineportal "Watson".

Im Interview zeichnete der im Unfrieden aus seinem Amt geschiedene ehemalige Unia-Sektionsleiter das Bild einer undemokratisch geführten Gewerkschaft, die Mitgliederbeiträge versickern lasse und Kritiker der eigenen Basis "kaltstelle" und "wegmobbe". Die CH-Media-Zentralredaktion unterliess es, die Unia und deren Präsidentin Vania Alleva mit diesen schweren Vorwürfen zu konfrontieren.

Die dafür von CH Media vorgebrachte Begründung, Alleva habe bereits zwei Wochen zuvor in einem Interview ausführlich Stellung nehmen können, zielt aus zwei Gründen ins Leere. Erstens erschien dieses Interview bloss in der "Zentralschweiz am Sonntag" und der "Ostschweiz am Sonntag" und erreichte somit nicht dasselbe Publikum wie das Interview mit dem Sektionsleiter; zweitens entbindet die frühere Thematisierung der Positionen einer Streitpartei die Redaktion nicht von der Pflicht, den Blickwinkel von attackierten natürlichen und juristischen Personen in einem neuen Interview mit der anderen Streitpartei wenigstens kursorisch wiederzugeben. Dies kann etwa in den Fragen oder in einem Begleittext passieren.

Nicht verletzt hat die CH-Media-Zentralredaktion mit dem Interview hingegen die Wahrheitspflicht gemäss Ziffer 1 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten".

ots

Kontakt:

https://presserat.ch/  

#SchweizerPresserat #UNIA #CHMedia #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

Zurück zur Übersicht