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SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT "TAGES-ANZEIGER" UND "WELTWOCHE"

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT "TAGES-ANZEIGER" UND "WELTWOCHE"

17.08.2019 Stellungnahmen 31/2019 und 33/2019


Presserat rügt "Tages-Anzeiger": Mutter nicht konkret angehört (Stellungnahme 31/2019)

Dokument:

31_2019_X_c_TagesAnzeiger_Stn.pdf - PDF - 91 kB

Parteien: X. c. "Tages-Anzeiger"

Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen von wichtigen Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" (TA) teilweise gut. Der TA hatte eine Frau und Mutter nicht konkret mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Journalisten sind jedoch verpflichtet, Betroffene zu schweren Vorwürfen anzuhören.

Der "Tages-Anzeiger" hatte eine Recherche mit dem Titel "Mehr braun als grün" über den Sorgerechtsstreit eines unverheirateten Paars publiziert. Der betroffenen Frau und Mutter wurde vorgeworfen, ihrem Sohn kurzzeitig medizinische Versorgung verweigert zu haben. Daneben zählte der Autor Indizien auf, die darauf hinwiesen, dass die Frau Mitglied der "Anastasia-Sekte" sei. Die Anastasia-Bewegung ist eine in der Schweiz noch wenig bekannte Organisation. Laut TA kennzeichnen sie rassistisches Gedankengut und antisemitische Ideen; Hakenkreuze gehören zu ihren Symbolen.

Der Autor schrieb der Frau erst einen Tag vor der Drucklegung des lange recherchierten Artikels ein sehr vage formuliertes Mail. Die Frau antwortete nicht. Der Presserat befand, der TA hätte nachhaken müssen. Denn schwere Vorwürfe sind Betroffenen konkret und zeitig zu unterbreiten, damit sie ihren Standpunkt darlegen können.

Presserat rügt "Weltwoche": Nationalrat Portmann falsch zitiert (Stellungnahme 33/2019)

Dokument:

33_2019_Portmann_c_Blick_u_Weltwoche_Stn.pdf - PDF - 95 kB

Parteien: Portmann c. "Blick" und "Weltwoche"

Themen: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Berichtigungspflicht

Beschwerde 1 gegen "Blick" und Beschwerde 2 gegen "Weltwoche" abgewiesen; Beschwerde 3 gegen "Weltwoche" gutgeheissen

Zusammenfassung:

Nationalrat Hans-Peter Portmann ist mit gleich drei Beschwerden gegen "Weltwoche" und "Blick" an den Schweizer Presserat gelangt. Bei zwei Beschwerden ging es um die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Die Abstimmung zu einem Vorstoss von FDP-Nationalrat Portmann bezüglich des Uno-Migrationspaktes war in der "Weltwoche" von Autor und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli dahingehend kommentiert worden, dass Portmann nicht einmal seine eigenen Fraktionsmitglieder überzeugen konnte. Aus der Reaktion Portmanns auf diese Kolumne - er hatte per Mail eine Richtigstellung verlangt - konnte jedoch auf das Abstimmungsverhalten der Parteien geschlossen werden. Dies wurde wiederum vom "Blick" aufgegriffen, der berichtete, dass Portmann mit dem Mail das Kommissionsgeheimnis verraten habe und dass Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter dem nachgehen würde. Aus diesem Fall ergaben sich zwei Beschwerden, die jedoch beide abgelehnt werden. Aus Sicht des Presserates hat weder der "Blick" die Wahrheitspflicht verletzt, noch wäre die "Weltwoche" zu einer Richtigstellung verpflichtet gewesen oder hatte eine solche verweigert.

Gutgeheissen hat der Presserat hingegen Portmanns dritte Beschwerde. Sie hatte ein Editorial von Nationalrat und "Weltwoche"-Chefredaktor Roger Köppel zum Gegenstand. Unter dem Titel "Volksverächter" kommentierte Köppel in sehr markigen, aber zulässigen Worten Portmanns Auftritt in einer Fernsehsendung zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative. An einer Stelle suggeriert Köppel durch den Einschub "so Portmann", dieser habe in der Talkshow von der "reissenden Bestie Volk" gesprochen. Die Formulierung wird den Leserinnen und Lesern als indirektes Zitat präsentiert, obwohl sie Portmann in der Sendung weder so noch ähnlich benutzt hat. Durch diese unsachgemässe Quellenbearbeitung entstellt die "Weltwoche" die Meinung von Portmann und verletzt den Journalistenkodex.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
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Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
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