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SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT "THURGAUER ZEITUNG": LESERBRIEFSCHREIBER UNFAIR BEHANDELT

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT "THURGAUER ZEITUNG": LESERBRIEFSCHREIBER UNFAIR BEHANDELT

11.08.2017 Stellungnahme 22/2017 des Schweizer Presserats


Dokument: 22-2017-x-c-thurgauerzeitung-stn.pdf PDF - 62 kB

Parteien: X. c. «Thurgauer Zeitung»

Themen: Wahrheitspflicht / Meinungspluralismus / Berichtigungspflicht / Privatsphäre / Menschenwürde

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat tadelt die «Thurgauer Zeitung» (TZ) dafür, dass sie einen Leserbriefschreiber nicht korrekt behandelt hat. Der Mann hatte der Redaktion einen Leserbrief zum Standort der geplanten zentralen Stadtverwaltung von Romanshorn zugestellt. Die TZ machte daraus einen Artikel, zitierte zentrale Teile des Briefs und nannte den Autor. Die vom TZ-Journalisten recherchierten Fakten widersprachen den Behauptungen des Briefverfassers.

Der Leser beschwerte sich beim Presserat, der Abdruck lediglich einzelner Passagen verzerre die Wahrheit. Zudem sei sein Name ohne sein Einverständnis genannt worden. Überhaupt sei er unwürdig und unfair behandelt worden.

Der Presserat anerkennt, dass die «Thurgauer Zeitung», indem sie nachrecherchierte, die Wahrheit schrieb. Aber wie sie mit dem Leserbriefschreiber verfuhr, war im Ansatz falsch: Sie hätte ihm vor der Publikation ihres Artikels klipp und klar sagen müssen, dass sie seinen Leserbrief nicht bringen werde, sondern nur Passagen daraus im geplanten Bericht. Und dass sie ihn als Autor der Zitate namentlich nennen werde. Dann hätte der Leser seine Zitate autorisieren können oder auch nicht.

ots

Kontakt:

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