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SCHWEIZER PRESSERAT WEIST BESCHWERDE DER FREIKIRCHE ICF GEGEN "BLICK.CH" AB

SCHWEIZER PRESSERAT WEIST BESCHWERDE DER FREIKIRCHE ICF GEGEN "BLICK.CH" AB

08.03.2017 Stellungnahme 1/2017: Der Presserat weist die Beschwerde von ICF gegen "Blick.ch" in allen Punkten ab.


Parteien: ICF c. «Blick.ch»

Themen: Wahrheitspflicht / Meinungspluralismus / Illustrationen / Anhören bei schweren Vorwürfen / Berichtigung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

«Blick.ch» hat die Freikirche International Christian Fellowship (ICF) in einem Beitrag zumindest in die Nähe einer Sekte gerückt. Die Online-Plattform hat sich dabei an den Journalistenkodex gehalten, urteilt der Schweizer Presserat.

Unter dem Titel «Gefährliche Gurus» und der Spitzmarke «So mächtig sind Sekten in der Schweiz» zählte «Blick.ch» am 22. Oktober 2016 vierzehn Gruppierungen auf. Darunter die Zeugen Jehovas, Scientology, Fiat Lux und die Freikirche ICF.

ICF beschwerte sich darauf beim Schweizer Presserat gegen diese Berichterstattung. Mehrere Richtlinien des Journalistenkodex seien verletzt worden. Insbesondere werde den ICF-Teilnehmern eine verunglimpfende und herabsetzende Sektenzugehörigkeit unterstellt.

«Blick.ch» zitierte, zusätzlich zur Liste mit den 14 Gruppierungen, Aussagen der Sektenberatungsstelle Infosekta, wonach der Begriff «Sekte» nicht eindeutig definiert sei und eine Einstufung schwierig sei. Man spreche von einem breiten Spektrum von Gruppierungen. Diese Aussagen helfen nach Ansicht des Presserats den Leserinnen und Lesern, sich ein eigenes Urteil über den Sektenbegriff zu machen.

Zusätzlich richtete sich die Beschwerde gegen die Aussage von «Blick.ch», durch starke emotionale Bindung werde der Austritt aus der ICF erschwert. ICF argumentiert: Sie kenne gar keine Mitgliedschaft und deshalb gebe es auch keine Ein- und Austritte. Diese Aussage von «Blick.ch» verletze deshalb die Wahrheitspflicht. Der Presserat kann dagegen nachvollziehen, dass eine emotionale Bindung den Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft erschweren kann, auch wenn es keine formale Mitgliedschaft gibt.

Der Presserat weist die Beschwerde von ICF gegen «Blick.ch» in allen Punkten ab.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
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Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
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