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SCHWEIZER PRESSERAT ZUM FAIRNESSGEBOT

SCHWEIZER PRESSERAT ZUM FAIRNESSGEBOT

03.01.2019 "'NZZ am Sonntag' hat Nay fair porträtiert" (Stellungnahme 59/2018)


Dokument:

59_2018_Nay_c_NZZ_aS_Stn.pdf

PDF - 89 kB

Parteien: Nay. c. "NZZ am Sonntag"

Thema: Interview / Berichtigung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des ehemaligen Bundesrichters Giusep Nay gegen ein in der "NZZ am Sonntag" veröffentlichtes Porträt abgewiesen. Dieses Porträt über Nay und dessen aktuelle Tätigkeit als Berater des Whistleblowers Adam Quadroni im Bündner Baukartell enthielt Aussagen Nays, aber auch Einschätzungen, die der Journalist aufgrund seiner Recherchen formulierte.

Nay hatte verlangt, diese im Indikativ geschriebenen Sätze zu korrigieren, was die "NZZ am Sonntag" nicht tat. Dazu war sie laut Presserat auch nicht verpflichtet, weil die Leser klar erkannten, dass die gerügten Sätze keine Zitate von Nay waren (auch keine indirekten). Die "NZZ am Sonntag" hat sich an das Fairnessgebot gehalten.

Der Presserat unterstreicht in seinem Entscheid, dass bei Interviews und Recherchegesprächen klare Abmachungen zwischen den Partnern zu treffen sind. Die interviewte Person hat das Recht, ihre eigenen (direkten und indirekten) Zitate zu überprüfen und zu autorisieren, darf aber nicht in den übrigen Inhalt des Artikels eingreifen. Sie kann auch nicht verlangen, dass ein Porträt ein positives Bild zeichnet.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
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