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THEMEN: IDENTIFIZIERUNG UND UNTERSCHLAGEN WICHTIGER ELEMENTE VON INFORMATIONEN

THEMEN: IDENTIFIZIERUNG UND UNTERSCHLAGEN WICHTIGER ELEMENTE VON INFORMATIONEN

27.11.2020 Zwei aktuelle Stellungnahmen des Schweizer Presserates (83/2020 und 84/2020)


Presserat heisst Beschwerde teilweise gut: "Blick" machte Corona-Infizierte kenntlich (Stellungnahme 83/2020)

Dokument:

83_2020_X_Y_c_Blick_Stn.pdf

PDF - 82 kB

Parteien: X./Y. c. "Blick" 

Thema: Identifizierung 

Beschwerde teilweise gutgeheissen 

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt den "Blick", weil der eine junge Frau mit Bildern und zahlreichen Angaben so weit kenntlich machte, dass auch Leute, die nicht zu ihrem engeren Umfeld gehören, diese erkennen konnten. Eine Leserin und ein Leser hatten sich beschwert, der Artikel "Wegen ihr mussten 280 Leute in Quarantäne" stelle die junge Frau an den Pranger und mache sie identifizierbar. Die Frau war, obwohl sie infiziert und zuhause isoliert war, feiern gegangen. 

Der Presserat befand, "Blick" habe mit der Häufung persönlicher Angaben, einem Porträtfoto und dem Bild des Hausteils, in dem die Frau wohnt, deren Privatsphäre verletzt. Die Redaktion verstiess gegen den Journalistenkodex, obwohl "Blick" das Porträt mit einem Balken versehen hatte und den Namen änderte. Trotzdem war die junge Frau nach Beurteilung des Presserats durch die Kumulation der Angaben für Personen, die nicht zur Familie, dem sozialen oder beruflichen Umfeld der Frau gehören, identifizierbar.

ots

"20 Minuten" informierte korrekt über George Floyds Tod (Stellungnahme 84/2020)

Dokument:

84_2020_X_c_20minuten_Stn.pdf

PDF - 57 kB

Parteien: X. c. "20 Minuten" 

Thema: Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen 

Beschwerde abgewiesen 

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde über einen Artikel von "20 Minuten" zum Tod des Afroamerikaners George Floyd abgewiesen. Die Zeitung hatte über neu aufgetauchte Videoaufnahmen der Bodycam eines der Polizisten berichtet, die Floyd verhafteten. Ein Leser kritisierte gegenüber dem Presserat, die Zeitung habe wichtige Informationen unterschlagen, etwa, dass Floyd schon nicht mehr richtig atmen konnte, bevor ihm ein Polizist sein Knie auf den Nacken drückte. Oder dass sich der Schwarze den Anordnungen der Polizisten widersetzte. 

Der Presserat entschied, dass "20 Minuten" in dem kurzen Folgeartikel in einer ganzen Reihe von Berichten über Floyds Tod sachlich richtig informierte. Dass die Pendlerzeitung dabei den Fokus auf neu aufgetauchte Sachverhalte legte, war nicht willkürlich. Die beiden vom Beschwerdeführer monierten Aspekte kamen zudem ebenfalls vor, wenn auch nicht so ausführlich wie in früheren Artikeln zum Thema. 

ots

Kontakt: 

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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