"WELTWOCHE"-GUT WURDE WEGEN ÜBLER NACHREDE VERURTEILT
01.10.2016 Der stellvertretende Chefredaktor der "Weltwoche", Philipp Gut (Bild), wurde gestern Freitag am Bezirksgericht Zürich verurteilt wegen mehrfacher übler Nachrede. Es ging um seine Artikel über Philipp Sarasin und Svenja Goltermann.
Foto: © http://www.weltwoche.ch/autoren/philipp-gut.html
Philipp Gut wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden: «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut hat mit seinen Artikeln über das Professorenpaar Sarasin/Goltermann das Strafgesetz verletzt.
"Weltwoche"-Autor der üblen Nachrede schuldig gesprochen
Ein Journalist muss seine Vorwürfe beweisen können - das Strafrecht gelte auch für die Presse, hat das Bezirksgericht Zürich am Freitag festgehalten. Es sprach "Weltwoche"-Autor Philipp Gut der üblen Nachrede schuldig. (...)
Ab Oktober 2014 wiederholte er in der "Weltwoche" mehrmals seinen Vorwurf: Geschichtsprofessor Philipp Sarasin soll an der eigenen Forschungsstelle an der Universität Zürich seiner Geliebten Svenja Goltermann zu einer Professorenstelle verholfen habe. Beim Berufungsverfahren, das von 2009 bis 2011 dauerte, sei er nicht in den Ausstand getreten.
sda-ats
http://www.swissinfo.ch/ger/-weltwoche--autor-der-ueblen-nachrede-schuldig-gesprochen/42486608
Philipp Gut stolpert über den Quellenschutz
Obwohl Philipp Gut von der «Weltwoche» getan hat, was ein Journalist tun muss, verurteilt ihn das Gericht. Denn das Gesetz versteht unter Quellenschutz etwas anderes als ein Journalist.
Corsin Zander