ADMEIRA: NUN IST ES UNGEWISS, OB SICH DIE SRG AM JOINT VENTURE BETEILIGEN DARF
06.10.2016 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hätte im Verfahren über das Joint Venture der SRG, der Ringier AG und der Swisscom die anderen Medienunternehmen verstärkt einbeziehen müssen: Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil, welches das UVEK heute zur Kenntnis genommen hat.
Foto: parlamentsdienste.ch
Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hätte im Verfahren über das Joint Venture der SRG, der Ringier AG und der Swisscom die anderen Medienunternehmen verstärkt einbeziehen müssen. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil, welches das UVEK heute zur Kenntnis genommen hat. Die Verfügung des UVEK vom Februar 2016 wird aufgehoben. Das UVEK wird nun die Erwägungen des BVGer prüfen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64049.html
Medien-Verband darf gegen Werbeallianz Admeira klagen
Das Departement Uvek muss im Fall der Werbeallianz «Admeira» von SRG, Swisscom und Ringier den Verband Schweizer Medien und verschiedene andere Medienunternehmen anhören. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden.
sda/kurn; stric
http://www.srf.ch/news/schweiz/medien-verband-darf-gegen-werbeallianz-admeira-klagen
Niederlage auf der ganzen Linie
Das Mediendepartement muss nochmals prüfen, ob die SRG am Joint Venture mit Swisscom und Ringier teilnehmen darf. Und es muss die Verleger als Partei anerkennen.
Claudia Blumer
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Niederlage-auf-der-ganzen-Linie/story/12696099
Zwischenerfolg für Verlegerverband und Medienunternehmen
Der Verband Schweizer Medien und andere Medienunternehmen erhalten Parteistellung im Verfahren gegen das umstrittene Joint Venture der SRG mit Swisscom und Ringier.
Verlegerverband darf gegen SRG-Joint-Venture vorgehen
Der Verband Schweizer Medien und private Medienhäuser sind berechtigt, gegen die Beteiligung der SRG an Admeira gerichtlich vorzugehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
http://www.persoenlich.com/marketing/verlegerverband-darf-gegen-srg-joint-venture-vorgehen
Admeira: Bundesverwaltungsgericht gewährt VSM Parteistellung und weist Verfahren an UVEK zurück
Der Verband Schweizer Medien (VSM) begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den direkt betroffenen privaten Medienunternehmen Parteistellung zu gewähren und das Verfahren an das UVEK zurückzuweisen. Zudem nimmt der VSM mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht das UVEK anweist, im Rahmen der Neuprüfung auch inhaltliche Aspekte wie die Zulassung des Targeted Advertisting sorgfältig und widerspruchsfrei abzuklären.