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ANGEPASSTER KULTURLASTENAUSGLEICH ZWISCHEN DEN KANTONEN AARGAU, ZÜRICH UND LUZERN

ANGEPASSTER KULTURLASTENAUSGLEICH ZWISCHEN DEN KANTONEN AARGAU, ZÜRICH UND LUZERN

26.10.2018 Die Regierungsräte der Kantone Aargau, Zürich und Luzern einigen sich auf eine Reduktion der Aargauer Kulturlastenbeiträge: Ausgelöst durch ein Postulat des Aargauer Grossen Rats führten die Kantone Aargau, Zürich und Luzern Verhandlungen über eine Senkung der Aargauer Kulturlastenbeiträge. Dabei konnten sie sich auf einen Kompromiss verständigen.


Seit 2010 überweist der Kanton Aargau jährlich Beiträge an die Kantone Zürich und Luzern für die Leistungen überregionaler Kultureinrichtungen, die auch von Aargauerinnen und Aargauern in Anspruch genommen werden. Diese Zahlungen basieren auf einer bundesrechtlichen Verpflichtung im Rahmen des Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA).

Gegenwärtig belaufen sich die Aargauer Beiträge auf insgesamt 5,6 Millionen Franken pro Jahr (4,7 Millionen Franken an den Kanton Zürich, 0,9 Millionen Franken an den Kanton Luzern). Im November 2016 überwies der Aargauer Grosse Rat ein Postulat, das vom Regierungsrat die Neuverhandlung des Kulturlastenausgleichs mit dem Ziel verlangte, die Beiträge auf jährlich 4,9 Millionen Franken zu senken. Zudem sollten die Beiträge an die zwei Standortkantone nicht mehr alle drei Jahre neu berechnet, sondern als Pauschale festgelegt werden.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen konnten sich die Verhandlungspartner nun auf einen Kompromiss einigen: Zürich und Luzern gestehen dem Aargau eine Reduktion zu. Ab 2019 soll der Gesamtbetrag des Kantons Aargau auf rund 5,25 Millionen Franken sinken. Die Entlastung gilt für sechs Jahre von 2019 bis 2024. Hingegen wird auf den vom Aargauer Grossen Rat gewünschten Wechsel zu Pauschalbeiträgen verzichtet. Ein solcher Wechsel lässt sich im Rahmen der geltenden interkantonalen Vereinbarung nicht umsetzen und würde den Austritt des Kantons Aargau aus der Vereinbarung bedingen.

Mit dem vorliegenden Kompromiss kommen die Kantone Zürich und Luzern dem Kanton Aargau finanziell entgegen. Mit seinem Verbleib in der Vereinbarung bekennt sich der Kanton Aargau gleichzeitig zur bundesrechtlichen Verpflichtung zum Kulturlastenausgleich.

Vor Inkraftsetzung der Reduktion Anfang 2019 soll der Aargauer Grosse Rat zum Verhandlungsergebnis Stellung nehmen. Dazu unterbreitet der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat eine Botschaft und beantragt die Abschreibung des hängigen Postulats.

Standortbestimmung und Lösungssuche auf gesamtschweizerischer Ebene

Die angespannte Finanzsituation hat in mehreren Kantonen der Deutschschweiz kritische Diskussionen zum Kulturlastenausgleich ausgelöst und dessen Akzeptanz geschwächt. Einzelne Kantone beteiligen sich nicht an der finanziellen Abgeltung von Zentrumslasten, welche Standortkantone von Kultureinrichtungen mit überregionaler Ausstrahlung tragen.

Auf Initiative des Kantons Zürich hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Kulturlastenausgleich auf die Traktandenliste gesetzt, um eine Standortbestimmung vorzunehmen und eine gesamtschweizerische oder zumindest sprachregionale Lösung zu erarbeiten. Neben dem Kanton Zürich unterstützen auch die zuständigen Regierungsräte der Kantone Aargau und Luzern die Bestrebungen der EDK.

Mit dem ausgehandelten Kompromiss setzen die drei Kantone im interkantonalen Umfeld ein Zeichen für Kontinuität in der Zusammenarbeit beim Kulturlastenausgleich. Sie unterstützen damit die Suche nach einer zukunftsfähigen, breit abgestützten Lösung auf gesamtschweizerischer Ebene, um so der bundesrechtlichen Verpflichtung zum Lastenausgleich im Bereich der Kultur Nachachtung zu verschaffen.

Was regelt die Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich?

Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Verpflichtung im Rahmen des Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Ihr sind neben den beiden Standortkantonen Zürich und Luzern auch Uri, Schwyz, Zug und Aargau beigetreten. Ob- und Nidwalden leisten analoge Beiträge, ohne Vertragspartner zu sein. Der Kanton Schwyz hat den Austritt aus der Vereinbarung per Ende 2021 beschlossen, wird aber wie Ob- und Nidwalden weiterhin seine Beiträge bezahlen.

Die Vereinbarung regelt die finanzielle Entlastung der beiden Standortkantone. Massgebend sind die öffentlichen Subventionen an sechs überregionale Kulturinstitutionen. Jeder Vereinbarungskanton übernimmt gemäss seinem Publikumsanteil einen Teil der Kosten. Die Vorteile, die Zürich und Luzern als Standortkantone der überregionalen Kultureinrichtungen geniessen, werden mit einem Standortabzug von 25 Prozent abgegolten. Eine Mitwirkung der zahlenden Kantone in betrieblichen Angelegenheiten ist explizit ausgeschlossen.

Der Lastenausgleich erfolgt für folgende überregionale Kultureinrichtungen:

  • Opernhaus Zürich
  • Schauspielhaus Zürich
  • Tonhalle Zürich
  • Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)
  • Luzerner Theater
  • Luzerner Sinfonieorchester

Quelle:

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_109700.jsp

 

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