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BAK: ERSTE BEITRÄGE FÜR DIE ERFORSCHUNG DER HERKUNFT VON KUNSTWERKEN

BAK: ERSTE BEITRÄGE FÜR DIE ERFORSCHUNG DER HERKUNFT VON KUNSTWERKEN

30.08.2016 Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt in den Jahren 2016-2017 erstmals die Provenienzforschung von Schweizer Museen. Es hat für zwölf Projekte insgesamt 907'833 Franken bewilligt. Damit kann die wissenschaftliche Abklärung der Herkunft von Kunstwerken mit Blick auf mögliche NS-Raubkunst intensiviert und das Resultat der Forschung öffentlich zugänglich gemacht werden.


Symbolbild © Bundesamt für Kultur, http://www.bak.admin.ch/aktuelles/03123/05763/05950/index.html?lang=de

Von den 15 eingereichten Projekten erhalten zwölf für die Jahre 2016-2017 einen Beitrag.

Folgende zehn Museen werden unterstützt:

  • Aargauer Kunsthaus, Aarau
  • Fondation Beyeler, Riehen
  • Historisches und Völkerkundemuseum St. Gallen
  • Kirchnermuseum, Davos
  • Kunsthaus Zürich (2 Projekte)
  • Kunstmuseum Basel
  • Kunstmuseum Bern (2 Projekte)
  • Kunstmuseum Luzern
  • Kunstmuseum St. Gallen
  • Musée cantonal des Beaux-Arts, Lausanne.

Der gesamte Unterstützungsbeitrag beläuft sich für die beiden Jahre auf 907'833 CHF. Die Unterstützung des BAK bezieht sich sowohl auf die Arbeiten in Bezug auf Kunstwerke wie auch auf die Arbeiten in Bezug auf Archivbestände, die für die Provenienzforschung relevant sind.

Notwendigkeit der Provenienzforschung           

Der Bundesrat weist in der Kulturbotschaft 2016-2020 darauf hin, dass in der Abklärung der Provenienz in verschiedenen Museen und Sammlungen noch Lücken bestehen und die öffentlichen und privaten Eigentümer die Erforschung intensivieren sollten. Auch bei der Publikation der Resultate hat sich gezeigt, dass noch Fortschritte erzielt werden können. Der Bund hat in seinen Museen und Sammlungen die Herkunft der Kunstwerke erforscht und die Resultate 1998 publiziert.

«Faire und gerechte Lösungen»

Die Provenienzforschung bildet die Grundlage, damit für NS-Raubkunst-Werke im Sinne der Washingtoner NS-Raubkunst-Richtlinien von 1998 «gerechte und faire Lösungen» gefunden werden. Diese Richtlinien sehen vor, dass die Herkunft aller Kunstwerke im Zusammenhang mit der Frage der NS-Raubkunst geklärt werden müssen.

Das Bundesamt für Kultur vergibt die Projektbeiträge an die Institutionen mit der Auflage, dass sie die Richtlinien anwenden. Ausserdem sind die Resultate der Provenienzrecherchen von den Institutionen über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und mit dem Internetportal des Bundes zur NS-Raubkunst (www.bak.admin.ch/rk) zu verlinken.

bak

Kontakt:

Benno Widmer, Leiter Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur, Tel. 058 465 70 21, benno.widmer@bak.admin.ch

http://www.bak.admin.ch

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