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BUNDESRAT EMPFIEHLT RATIFIKATION VON ZWEI INTERNATIONALEN ABKOMMEN ZUM KULTURERBE

BUNDESRAT EMPFIEHLT RATIFIKATION VON ZWEI INTERNATIONALEN ABKOMMEN ZUM KULTURERBE

30.11.2018 Der Bundesrat möchte zwei internationale Abkommen ratifizieren: das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft und das Übereinkommen der Unesco über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes. Er hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die entsprechenden Botschaften ans Parlament beschlossen. Die Konventionen bekräftigen das internationale Engagement der Schweiz zur Erhaltung des Kulturerbes.


Bild: Rekonstruktion des Pfahlbaudorfes Cortaillod-Est am Neuenburgersee
© Laténium, https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/aktuelles---archiv/aktuelles-2018/bundesrat-empfiehlt-ratifikation-von-zwei-internationalen-abkomm.html

Das Rahmenübereinkommen des Europarats von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro) beschreibt konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise nutzbar gemacht werden kann. Es geht von einem breiten Kulturerbebegriff aus, der materielle, immaterielle und digitale Erscheinungsformen umfasst. Die Vertragsstaaten bekräftigen mit der Unterzeichnung ihren Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren, neue Zugänge zu schaffen und innovative Formen der Aneignung zu ermöglichen.

Das Übereinkommen der Unesco von 2001 über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern. Ein bedeutender Teil des Kulturerbes der Menschheit liegt unter der Wasseroberfläche. In der Schweiz sind dies etwa die weltbekannten Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum Unesco-Weltkulturerbe «Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen» gehören. Für die Weltmeere wird von drei Millionen Fundstellen ausgegangen. Das Übereinkommen zielt auf den Schutz des Kulturerbes in den Meeren, ist aber auf alle Gewässer anwendbar. Für den Bereich der hohen See schafft es erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe. 

In den Vernehmlassungen begrüsste die grosse Mehrheit der Teilnehmenden Ziele, Grundzüge und Inhalte der beiden Übereinkommen ausdrücklich. Viele Kantone erhoffen sich insbesondere Impulse für die Vermittlung und die Bildung. Organisationen und Verbände rechnen mit neuen Impulsen für die nationale Kultur- und Nachhaltigkeitspolitik.

Die Konventionen fördern eine zeitgemässe Kulturerbepolitik und bestätigen die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen. Sie bilden eine solide Grundlage für die zukünftige Ausrichtung einer ganzheitlichen nationalen Kulturerbepolitik, welche den nötigen Schutz bietet, gleichzeitig aber auch die Leistungen des Kulturerbes für die Gesellschaft sichtbar macht sowie die Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung stärkt.

Die Ratifikation der beiden Abkommen steht im Kontext des europäischen Kulturerbejahres 2018. Sie stärkt nicht nur die nationale und internationale Kulturerbepolitik, sondern ist auch ein Bekenntnis zur multilateralen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

adm

Kontakt:

Oliver Martin, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege
oliver.martin@bak.admin.ch

http://www.bak.admin.ch

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