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CORONA-KRISE: "DIE KULTURBRANCHE BRAUCHT DIE ANNAHME UND EINE ZIELGERICHTETE UMSETZUNG DES COVID-19-GESETZES"

CORONA-KRISE: "DIE KULTURBRANCHE BRAUCHT DIE ANNAHME UND EINE ZIELGERICHTETE UMSETZUNG DES COVID-19-GESETZES"

26.08.2020 Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 26. August 2020


Die Medienmitteilung der Taskforce Culture im Wortlaut:

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Seit dem Beginn der Covid-19-Krise haben Bundesrat und Politik wiederholt gezeigt, dass sie den Kultursektor nicht im Stich lassen wollen. Aktuell ist nun das Covid-19-Gesetz auf dem Weg durch die Kommissionen ins Bundesparlament. Bisher hat der Einbezug der Kultur in das Gesetz viel Zustimmung erfahren, was in der ganzen Kulturbranche eine grosse Erleichterung ausgelöst hat.

Die Kultur begrüsst den Vorschlag der national- und ständerätlichen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK, den Betrag für die Ausfallentschädigung von CHF 80 auf 100 Mio. zu erhöhen. Wie eine neue Umfrage unter den professionellen Kulturschaffenden zeigt, ist die gezielte Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen keine Sonderbehandlung, sondern eine überlebenswichtige Notwendigkeit.

Nach wie vor riesige Einnahmelücken - Kulturschaffende erzielen auch in den nächsten 12 Monaten nur 10-35 % ihrer normalen Einnahmen

Die Umfrage von SONART bei allen Kultursparten zeigt es deutlich: Kulturschaffende rechnen für das zweite Semester 2020 mit Einnahmeausfällen zwischen 80 % und 90 %. Für das erste Semester 2021 sind die voraussichtlichen Einnahmen um 60 % tiefer als in einem normalen Jahr. Bei den Kulturunternehmen liegen die Ausfälle im selben Rahmen.

Viele der momentan angesagten Veranstaltungen sind zudem nach wie vor nicht gesichert - ihre Durchführung hängt von der Entwicklung der Pandemie und den behördlichen Massnahmen ab.

Die Umfrage basiert auf den bisherigen Angaben von über 4'000 betroffenen Kulturschaffenden aus allen Bereichen.

Die Annahme des dringlichen Bundesgesetzes ist für das Kulturschaffen existentiell - Parlament und Verwaltung müssen sich der Zusammenhänge bewusst sein

Die im Gesetz vorgesehenen Mittel für die Kulturmassnahmen werden nur ausreichen, wenn die Kulturschaffenden und -unternehmen weiterhin auch von der Erwerbsausfall- und der Kurzarbeitsentschädigung mitgetragen werden. Dies gilt auch für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, mit Arbeit auf Abruf sowie für jene in arbeitgeberähnlicher Stellung. Diese Anstellungsformen sind im Kulturbereich weit verbreitet, wesentlich stärker als in anderen Branchen. Ausserdem ist der Vorschlag, im Gesetz die bei der Corona-Erwerbsausfallentschädigung geltende Regelung für indirekt Betroffene aufzuheben, für den Kulturbereich besonders problematisch. Denn Kulturschaffende bleiben direkt betroffen, auch wenn z.B. Veranstaltungen nicht unmittelbar verboten sind, sondern unter Einschränkungen durchgeführt werden.

Daher gilt: Wer Sozialbeiträge bezahlt, muss im Bedarfsfall auch versichert sein. Fallen die genannten gesamtwirtschaftlichen Covid-Massnahmen weg oder werden sie so ausgestaltet, dass sie das wirtschaftliche Überleben nicht gewährleisten, werden die Gesuchszahlen für Nothilfe und Ausfallentschädigungen in die Höhe schnellen und der dafür vorgesehene Kredit nicht ausreichen.

Kulturbetrieb braucht geteiltes Risiko - hier muss die vorgeschlagene Praxis angepasst werden

Es herrscht nach wie vor grosse Planungsunsicherheit auf allen Ebenen des Kulturbetriebs. Wenn der Bund und die Kantone die Risiken im Falle eines kurzfristigen Veranstaltungsverbots nun allein auf die Veranstalter*innen abwälzen wollen, wie dies der Bundesrat vergangene Woche angekündigt hat, werden keine grösseren Veranstaltungen mehr stattfinden. Die aktuell vorgeschlagene Lösung ist aus unserer Sicht absolut inakzeptabel. Die öffentliche Hand soll sich im Rahmen einer Public-Private Partnership an einer Versicherungslösung (analog zu Poollösungen wie der Absicherung gegen Nuklear- oder Elementarschäden) beteiligen, die eine möglichst breite Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes begünstigt - damit neue Veranstaltungen mit kalkulierbarem Risiko geplant werden können.

Gemeinsam zum Ziel: Kulturelle Arbeit ermöglichen, die Vielfalt erhalten, das Sozialsystem schonen

Die Taskforce Culture, die Kulturdachverbände und alle Verbände, die ihr angehören, bekennen sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden und hoffen, vom Bundesrat und der Verwaltung bei der Ausgestaltung der begleitenden Massnahmen der kommenden Monate in angemessener Weise einbezogen zu werden.

Der gesundheitliche Schutz des Publikums ist das oberste Gebot. In diesem Rahmen soll es Ziel sein, dass möglichst viele Kulturschaffende und -unternehmen arbeiten können. Sie sollen weder die Unterstützungsmassnahmen voll ausschöpfen müssen, noch in so grosse Not kommen, dass sie von der Sozialhilfe aufgefangen werden müssen. Wir sind überzeugt, dass eine adäquate Unterstützung und Absicherung der Kulturbranche tiefere Kosten zur Folge hat. Ohne gezielte Massnahmen für die Kultur würde der Schaden die Schweiz insgesamt wesentlich teurer zu stehen kommen und sie wäre in ihrer kulturellen Vielfalt um einiges ärmer.

Für die Taskforce Culture:

Alex Meszmer, Geschäftsführer Suisseculture, +41 76 495 92 26, alexmeszmer@suisseculture.ch

Stefan Breitenmoser, Swiss Music Promoters Association (SMPA), +41 79 355 05 79, stefan.breitenmoser@smpa.ch

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Quelle:

https://taskforceculture.ch/wp-content/uploads/2020/08/20200826-MM-TF-Culture-Covid-19-Gesetz.pdf

Kontakt:

www.taskforceculture.ch

Communiqué de presse sur la loi Covid 19 au Parlement

https://taskforceculture.ch/wp-content/uploads/2020/08/20200826-MM-TF-Culture-Loi-Covid-F.pdf

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