CORONAVIRUS: BUNDESRAT BESCHLIESST WEITGEHENDE LOCKERUNGEN – KONSEQUENZEN FÜR DEN KULTURBETRIEB
27.05.2020 Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen (dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen) können wieder durchgeführt werden, und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.
Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt
sein
Der Bundesrat lockert die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300
Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte,
Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und
zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.
Restaurationsbetriebe:
grössere Gruppen erlaubt
In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
Quelle / Mehr:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79268.html
FAQ Lockerungsschritte per 6.6.2020
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61495.pdf
Medienstimmen
Kinos, Clubs und Kleintheater dürfen bald wieder öffnen
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Was bedeuten die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für die Kultur? Für Musikredaktor Moritz Weber gehen diese Lockerungen weiter als erwartet.
Clubkonzerte wieder möglich: was bedeutet das für Veranstalter?
Die Lockerung ist gemäss Bundesrat an Schutzkonzepte der Veranstalter sowie bestehende Hygiene- und Distanzregeln geknüpft. Pro stehende Person müssen 4m2 gewährleistet sein. Die Umsetzung liegt bei den Veranstaltern.
Schweizer Bundesrat erlaubt Konzerte, Theatervorstellungen und Filmvorführungen ab 6. Juni
Nach der Lockerung der Corona-Massnahmen kündigen erste Kulturveranstalter "Alternativspielpläne" an, darunter das Opernhaus Zürich, das Theater Bern und das Lucerne Festival.
Christian Wildhagen
Teilöffnung der Kulturinstitutionen: Vollkontakt und Contact-Tracing
So weit ging bisher kaum ein anderes Land: In der Schweiz darf der Kulturbetrieb wieder starten, vorerst mit maximal 300 Zuschauern. Was das für die Theater, Kinos, Konzerte und Orchester bedeutet.
Andreas Tobler, Pascal Blum, Philippe Zweifel, Susanne Kübler, Alexandra Kedves, Hans Jürg Zinsli
https://www.derbund.ch/vollkontakt-und-contact-tracing-531157762346
Der Kultursommer kommt doch noch
Was geht auf? Welche Türen bleiben verschlossen? Was der Lockerungsschritt für die Berner Kultur bedeutet - und wo der Bundesrat nun am meisten Verwirrung gestiftet hat.
https://www.derbund.ch/der-kultursommer-kommt-doch-noch-976359770571
Kulturfestival, Sur le Lac oder Schlossfestspiele - was die neusten Corona-Lockerungen für die Ostschweizer Kulturszene bedeuten
Der Ostschweiz steht nun doch ein Kultursommer bevor. Ein kleinerer zwar, aber die Freude bei einigen Veranstalterinnen und Veranstaltern ist riesig. Bei anderen hingegen überwiegt noch immer die Skepsis.
"Alle sind hungrig auf Kultur"
Der Bundesrat hat heute entschieden: Veranstaltungen bis 300 Personen sind vom 6. Juni an wieder erlaubt. Zugleich soll weiterhin Distanz gehalten werden, falls möglich. Was bedeutet diese "neue Normalität" für Konzerte, Theater und Kinos in der Ostschweiz?
https://www.saiten.ch/alle-sind-hungrig-auf-kultur/
Bald dürfen wir wieder aufs Schiff, ins Kino, in den Zoo - und vieles mehr
https://www.zentralplus.ch/bald-duerfen-wir-wieder-ins-kino-in-den-zoo-und-vieles-mehr-1805333/
La limite de rassemblement va passer de 5 à 30 personnes dès samedi
Les manifestations privées et publiques réunissant jusqu'à 300 personnes seront à nouveau permises, avec des plans de protection. Cela concerne les réunions familiales, les salons, les concerts, mais aussi les rassemblements politiques et de la société civile.
Bol d'air avec cordon sanitaire
Dès le 6 juin, les manifestations privées et publiques comptant jusqu'à 300 personnes seront de nouveau autorisées. Cela concerne les réunions familiales, les événements, les salons, les concerts, les représentations théâtrales, les séances de cinéma, les assemblées politiques.
Bernard Wuthrich
https://www.letemps.ch/suisse/bol-dair-cordon-sanitaire
Deconfinamento con il turbo
Già dal 30 maggio il limite concernente gli assembramenti nei luoghi pubblici sarà esteso da 5 a 30 persone. Dal 6 giugno saranno quindi consentite le manifestazioni con fino a 300 persone. A fine giugno il Governo assumerà una decisione in merito agli eventi con più di 1'000 partecipanti che, tuttavia, rimarranno vietati fino al 31 agosto.
https://www.rsi.ch/news/svizzera/Deconfinamento-con-il-turbo-13078629.html
Auf www.ch-cultura.ch u.a. erschienen:
https://www.ch-cultura.ch/de/archiv/politik-und-gesellschaft/corona-virus-und-wir
https://www.ch-cultura.ch/de/archiv/kulturfoerderung-kulturvermittlung-kultur-und-medienpolitik?p=1
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