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CORONAVIRUS: "DIE MUSIKBRANCHE BRAUCHT EINE FORTSETZUNG DER KULTURMASSNAHMEN"

CORONAVIRUS: "DIE MUSIKBRANCHE BRAUCHT EINE FORTSETZUNG DER KULTURMASSNAHMEN"

02.05.2020 SONART, der Berufsverband der freischaffenden MusikerInnen in der Schweiz, bedankt sich in einer Medienmitteilung einerseits nochmals für "die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors", hält andererseits aber fest: "Nach der Soforthilfe braucht es nun einen langfristigen Plan zur Sicherung der kulturellen Vielfalt".


Die Medienmitteilung im Wortlaut:

Die Kulturbranche der Schweiz ist nach wie vor dankbar für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors. Auch wenn es in der Umsetzung dieser Massnahmen noch einige offene Fragen gibt, herrscht Zuversicht, dass zumindest einem grossen Teil der Kulturschaffenden damit geholfen werden kann.

Nach der Soforthilfe braucht es nun einen langfristigen Plan zur Sicherung der kulturellen Vielfalt

Diese ersten Massnahmen laufen auf den 20.05.20 ab. Sie waren als kurzfristige Massnahmen zur Überbrückung eines Notfalls konzipiert. Nun zeigt sich, dass die Auswirkungen auf das Kulturschaffen und seine Strukturen noch viele Monate darüber hinaus riesig sein werden: Wann können wieder Publikumsveranstaltungen stattfinden? Wie können die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden?

Es wird auf jeden Fall eine lange Anlaufzeit brauchen, bis wieder regulär gespielt werden kann. Verschobene Programme wirken sich auf den Bühnenbetrieb aus, bis weit ins 2021 hinein, in gewissen Kultursparten noch länger.

Es müssen also mittel- und langfristige Massnahmen getroffen werden, die es den Kulturschaffenden und ihren Strukturen ermöglichen, nicht nur knapp zu überleben, sondern auch am Ende dieser Krisenzeit noch betriebsfähig zu sein. Das Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Kulturlandschaft der Schweiz möglichst umfassend zu erhalten.

Daraus folgen die nachstehend aufgelisteten Empfehlungen und Erwartungen, die wir im breiten Verbund der Taskforce Corona Massnahmen Kultur am 1.5.2020 in einer Anhörung auch beim Bundesamt für Kultur deponiert haben:

Die wirtschaftlichen Massnahmen müssen weitergeführt werden, und nicht nur bis zum Ende des Veranstaltungsverbotes, sondern zielgerichtet darüber hinaus, bis wieder Normalbetrieb herrscht.

Insbesondere sollen diese Instrumente verlängert und weiterentwickelt werden:

Nothilfe: Viele Kulturschaffende arbeiten von Kurz-Anstellung zu Kurz-Anstellung, sie sind also weder formell selbständigerwerbend noch angestellt. Die Nothilfe ist auch für Kulturschaffende zugänglich, die deshalb bei den Ausgleichskassen durch die Maschen fallen. Auch für sie braucht es ein Auffangnetz. Es wäre nicht sinnvoll, die Betroffenen in die normale Sozialhilfe zu schicken, dort müssten sie z.B. ihre Instrumente verkaufen usw. Die  Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit am Ende der Krise wäre nahezu unmöglich, auch andere Arbeitsverhältnisse, Wohnungssuche usw. wären unnötigerweise massiv erschwert. Das verursacht langfristig massive Mehrkosten für die Allgemeinheit.

Erwerbsersatz: Dieses Instrument ist essenziell, besonders für die Zeit ab dem Sommer, wenn zunehmend nicht mehr konkrete Ausfälle vorweisbar sind. Die jetzt angewendete Taggeldlösung muss aber dringend umgestaltet werden, damit sie tatsächlich hilft, den Betroffenen mehr als das persönliche Überleben zu sichern.

Allenfalls sollte überprüft werden, ob die Ausgleichskassen mit ihren Kriterien die richtige Anlaufstelle sind für dieses Instrument. Folgende Anpassungen sind aus unserer Sicht nötig:

a) Taggelder für alle Tage - Es muss übergreifend klar definiert werden, dass der Erwerbsersatz für die ganze Zeit der Betroffenheit durch Corona-Massnahmen gilt. (Sprich: Nicht nur an Veranstaltungstagen.)

b) Brutto- statt Nettoeinkommen als Ansatz - Abziehbare Berufskosten (Mieten usw.) fallen weiterhin an und müssen beglichen werden können, sonst geht es nach der Krise nicht weiter.

c) Dreijahresdurchschnitt als Ansatz - Momentan ist man im Vor- oder Nachteil, je nachdem, wie die letzte erfasste Periode gelaufen ist. Ein Dreijahresdurchschnitt ergibt ein faireres Bild der Einkommenssituation und bildet auch die langen Produktions-/Aufführungszyklen des Kulturschaffens besser ab: Auf lange Investitionsphasen folgen kurze Einnahmephasen.

d) Der formelle Status soll kein Hindernis sein -  Erfasst werden sollten auch als Nebeneinkünfte versteuerte Einkommensanteile aus dem Kulturschaffen, bzw. aus von den Corona betroffenen beruflichen Tätigkeiten, selbst wenn kein formeller Status als Selbständigerwerbende vorliegt. Viele kulturelle Tätigkeiten finanzieren sich selbst, bringen aber nicht genug Zusatzeinkommen für eine formelle Selbständigkeit. Um die Vielfalt des Kulturschaffens zu erhalten, sollen auch diese Einkünfte im Erwerbsausfall Platz finden.

Ausfallentschädigungen, Kurzarbeit und Unterstützung für Kulturunternehmen:

So lange Auftrittsverbote oder Corona-bedingte Einschränkungen bestehen, braucht es auch ein Modell der Ausfallentschädigung, für Auftretende wie für Veranstaltende. Auch für die Unternehmen und Institutionen braucht es längerfristige Massnahmen. Der Ticketverkauf und internationale Tourneen stehen still, die ordentliche Planung für Grossveranstaltungen ist frühestens ab Sommer 2021 wieder möglich. Kleinveranstalter, Clubs oder Festivals können kaum je mit stark reduzierter Kapazität auch nur halbwegs profitabel wirtschaften. Es braucht Unterstützung, bis ein normaler Betrieb wieder möglich sein wird.

Klärung der Bedingungen für Veranstaltungen unter 1'000 Personen:

Mit dem Bescheid des Bundesrates über die Grossveranstaltungen ist noch nichts gesagt über die Mehrheit der kulturellen Veranstaltungen in der Schweiz. Aktuell wissen wir nur, dass wir zwar die Ausfallentschädigungsgesuche bis am 20.05.20 einreichen müssten, dass wir aber allenfalls erst am 27.05.20 erfahren, was weiterhin verboten sein wird, bzw. unter welchen Bedingungen allenfalls wieder geöffnet werden kann.

So können wir mit unseren Veranstaltern weder planen, noch konkrete Schutzkonzepte ausarbeiten. Klar ist, dass Konzerte nur wieder stattfinden können, wenn das ohne Sicherheitsrisiko und mit einer Chance auf Kostendeckung möglich ist. Ebenso ist zu beachten, dass die Planungsphase im Musiksektor in der Regel sehr lange dauert. Mit Konzertverpflichtungen kann demnach frühestens ab dem Spätherbst wieder gerechnet werden; vieles wird bereits tief ins nächste Jahr verschoben.

Wir haben in den vergangenen Wochen viel Unterstützung und Verständnis aus der Verwaltung und dem Bundesrat erfahren dürfen. Nun hoffen wir, dass wir weiterhin so konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten können und damit gemeinsam eine aussichtsreiche Grundlage schaffen. Auf dass wir uns auch im Herbst 2021 noch an unserer vielfältigen Schweizer Kulturszene erfreuen können.

Für SONART:

Marianne Doran, Präsidentin SONART - Musikschaffende Schweiz

Christoph Trummer, Leiter der politischen Projekte, SONART - Musikschaffende Schweiz

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Kontakt:

https://www.sonart.swiss/de/kontakt/

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Medienmitteilung Suisseculture vom 1. Mai 2020:

https://swissanimation.ch/files/20200501_mm_suisseculture.pdf

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