CORONAVIRUS: "ZÜRCHER MODELL" ZUR UNTERSTÜTZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN MIT NEUEN PERSPEKTIVEN
24.02.2021 Künstlerinnen und Künstler sollen eine Art Grundeinkommen erhalten, bei dem sie ihre Corona-bedingten Ausfälle nicht im Detail nachweisen müssen. Finanziert würde dieses Ersatzeinkommen zur Hälfte von Bund und Kanton: so das "Zürcher Modell" von Regierungsrätin Jacqueline Fehr, vorgestellt am 15. Januar 2021. Bisher weigerte sich das Bundesamt für Kultur (BAK), für diese Lösung Hand zu bieten. Es berief sich dabei auf die Covid-Gesetzgebung des Bundes. Diese sehe keine Pauschallösungen vor. Wenn, dann müsse der Kanton Zürich sein Ersatzeinkommen alleine finanzieren. "Nun vollzieht das BAK allerdings eine Kehrtwende. Am Dienstag teilte es dem Kanton Zürich in einem Schreiben mit, das 'Zürcher Modell' sei sehr wohl gesetzeskonform.", schreibt Anna Wepfer auf "www.srf.ch".
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Auf www.ch-cultura.ch erschienen:
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