BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

"DER KULTUR- UND VERANSTALTUNGSSEKTOR DER SCHWEIZ BRAUCHT EINE VERLÄNGERUNG DER KURZARBEITS- SOWIE DER ERWERBSERSATZENTSCHÄDIGUNGEN"

"DER KULTUR- UND VERANSTALTUNGSSEKTOR DER SCHWEIZ BRAUCHT EINE VERLÄNGERUNG DER KURZARBEITS- SOWIE DER ERWERBSERSATZENTSCHÄDIGUNGEN"

30.06.2020 Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. Juni 2020


Die Medienmitteilung im Wortlaut:

"

Ohne Vorwarnung wurde am 20. Mai beschlossen, dass die Kurzarbeitsentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung per Ende Mai eingestellt wird. Zudem wurde auch der Zugang zur Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende per Mitte Mai stark eingeschränkt. Der Kultur- und Veranstaltungssektor ruft den Bundesrat auf, diese gesamtwirtschaftlichen Massnahmen noch vor der Sommerpause zu verlängern und zu sichern, damit ein Kahlschlag im Kultursektor verhindert und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz erhalten bleibt.

Noch kein 'Normalbetrieb' in Sicht

Trotz umfassender Lockerungen des Veranstaltungsverbots - seit dem 22. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen wieder erlaubt - ist der Kultur- und Veranstaltungssektor von einem 'Normalbetrieb' noch weit entfernt. Von Seiten der Kulturverbände wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Kulturunternehmen nicht einfach wieder 'öffnen' können. Die Planung von Anlässen (u.a. Theater- oder Tanzaufführungen, Konzerte, Festivals) erfordert mindestens 2-3 Monate Vorbereitungszeit, bei internationalen Acts noch deutlich mehr.

Alle Betroffenen wollen dennoch unbedingt so schnell wie möglich wieder arbeiten und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wenn immer möglich wird daher versucht, Anlässe im Sommer durchzuführen. Diese Bemühungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Unternehmen aus dem Kultur- und Veranstaltungssektor ihren Betrieb aufgrund der Auflagen (Distanzregeln, Beschränkungen der Besucherzahlen usw.) noch nicht oder nur teilweise wieder aufnehmen konnten. Denn sie müssen darauf achten, dass die Gesundheit aller involvierten Personen geschützt wird und eine zweite Infektionswelle vermieden werden kann. Das führt dazu, dass ein wirtschaftlich lohnender Betrieb zur Zeit noch kaum möglich ist. Entsprechend sehen sich viele Selbstständigerwerbende im Kultur- und Veranstaltungssektor (Kulturschaffende) mit ausbleibenden Engagements und ausbleibenden Aufträgen konfrontiert.

Der Kultur- und Veranstaltungssektor war einer der ersten Wirtschaftszweige, der von den Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie wirtschaftlich sehr hart getroffen wurde. Gleichzeitig wird er vermutlich einer der letzten sein, der wieder in den 'Normalbetrieb' wechseln kann.

Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatzentschädigung weiterführen


Nach einigem Hin und Her ist nun klar, dass das Parlament erst im Herbst über die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bspw. für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie die Fortführung des Corona-Erwerbsersatzes für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende diskutieren wird. Der Kultur- und Veranstaltungssektor braucht die Unterstützung aber jetzt. Deshalb rufen wir den Bundesrat auf, noch vor den Sommerferien die rückwirkende Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen zu beschliessen.

Gemäss Kulturstatistik des Bundes waren in der Kultur- und Kreativwirtschaft der Schweiz im Jahr 2013 mehr als 275'000 Personen in rund 71'000 Betrieben beschäftigt. Der Kultur- und Veranstaltungssektor besteht zu 95% aus Mikrounternehmen mit weniger als 10 Angestellten. Diese Unternehmen sind praktisch ausnahmslos inhabergeführt. Indem nun die Kurzarbeitsentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (also bspw. Inhaber einer GmbH, die gleichzeitig in ihrer Unternehmung angestellt sind) eingestellt wurde, stehen allein im Kultursektor rund 15-20'000 Personen vor grossen existentiellen Problemen und einer äusserst unsicheren Zukunft. Vielen Betrieben droht deshalb das Aus, was wiederum unzählige Arbeitsplätze in Gefahr bringt. Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für diesen Personenkreis muss deshalb dringend und noch vor den Sommerferien rückwirkend per 1. Juni gewährleistet werden.

Zwar soll der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende, die vom Veranstaltungsverbot betroffen sind oder deren Betriebe noch geschlossen bleiben müssen (aufgrund behördlicher Anordnung oder weil das Schutzkonzept nicht eingehalten werden kann), noch bis Mitte September 2020 bestehen bleiben. Aber die Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigen, dass die von den AHV-Ausgleichskassen geforderten Nachweise praktisch nicht mehr zu erbringen sind. Denn es geht aktuell nicht mehr primär um abgesagte Anlässe, sondern darum, dass mangels Veranstaltungen gar keine neuen Anfragen mehr eintreffen und die Engagements ausbleiben.

Sandra Künzi, Präsidentin t. Theaterschaffende Schweiz, sandra.kuenzi@tpunkt.ch


Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer Swiss Music Promoters Association SMPA, stefan.breitenmoser@smpa.ch

 "

Über die Taskforce Culture


Mit den gesamtwirtschaftlichen wie auch den kulturspezifischen Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gehen zahlreiche, komplizierte Anwendungsfragen einher, die die Kulturschaffenden, die Kulturunternehmen und die Kulturverbände seit März 2020 stark beschäftigen. Angesichts dieser vielen Fragen bildete sich nach der ersten Anhörung der Kulturverbände durch das Bundesamt für Kultur (BAK) am 12. März 2020 die verbandsübergreifende Taskforce Culture (ursprünglich Taskforce "Corona Massnahmen Kultur"). Die Taskforce ist ad hoc entstanden, aus dem konkreten Bedürfnis nach Austausch und gemeinsamer Intervention.

Kontakt:

https://taskforceculture.ch

#TaskforceCulture #CoronaMassnahmenKultur #culturavirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

Zurück zur Übersicht