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"ES DARF NICHT AUSGERECHNET BEI DEN EINKOMMENSSCHWÄCHSTEN AN UNTERSTÜTZUNG GESPART WERDEN"

"ES DARF NICHT AUSGERECHNET BEI DEN EINKOMMENSSCHWÄCHSTEN AN UNTERSTÜTZUNG GESPART WERDEN"

30.11.2020 Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 30. November 2020 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Wintersession 2020)


Bild: © https://taskforceculture.ch/category/aktivitaeten/

Die Medienmitteilung der Taskforce Culture im Wortlaut:

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1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?

Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100'000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100'000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: 'Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden' (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html).

Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist.

Erfreulicherweise hält die WAK-N dagegen und beantragt eine Umsatzschwelle für Härtefallgesuche von CHF 50'000 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wakn-2020-11-27.aspx).

Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10-20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte.

Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.

2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.

Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer 'Deckelung' oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.

3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte

Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1. September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid-Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne, die unter CHF 4'000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.

4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle

Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40'000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst-Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair. Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.

5. ALV: Rahmenfrist verlängern

Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.

FAZIT

Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.


Kontakt:

https://taskforceculture.ch/

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Auf www.ch-cultura.ch u.a. erschienen:

https://www.ch-cultura.ch/de/archiv/kulturfoerderung-kulturvermittlung-kultur-und-medienpolitik/taskforce-culture-der-kultursektor-braucht-klarheit-und-einheitliche-regeln

https://www.ch-cultura.ch/de/archiv/kulturfoerderung-kulturvermittlung-kultur-und-medienpolitik/taskforce-culture-zum-dringlichen-bundesgesetz-covid19

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