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KANTON BERN: ANPASSUNGEN AN DER COVID-19-GESETZGEBUNG IM KULTURBEREICH

KANTON BERN: ANPASSUNGEN AN DER COVID-19-GESETZGEBUNG IM KULTURBEREICH

26.11.2020 Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich sowie eine Leistungsvereinbarung mit der Eidgenossenschaft zu den Massnahmen im Kulturbereich genehmigt. Auch die zweite Welle der Covid-19-Epidemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Kulturbereich. Die Entscheide, die der Regierungsrat am 23. Oktober und der Bundesrat am 28. Oktober 2020 gefällt haben, verschärfen die wirtschaftliche Situation der Kulturinstitutionen und erhöhen die Notwendigkeit, den Kulturbereich auch weiterhin finanziell zu unterstützen. Die Einführungsverordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.


Die beiden Vorlagen regeln die Umsetzung der kantonalen Massnahmen im Kulturbereich gemäss der Covid-19-Gesetzgebung des Bundes. Diese sieht vor, dass die Kantone für die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen sowie Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen zuständig sind. Die Einführungsverordnung legt den Vollzug durch die Bildungs- und Kulturdirektion fest.

Für die Umsetzung der Massnahmen schliesst der Kanton Bern eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund ab. Diese regelt die Rechte und Pflichten bezüglich der Finanzhilfe des Bundes für die Massnahmen gemäss der Covid-19-Kulturverordnung. Die Vereinbarung tritt nach der Unterzeichnung in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2022.

Bereits am 8. April genehmigte der Regierungsrat eine Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur, die der Bundesrat am 20. März 2020 erlassen hatte, und stimmte einem entsprechenden Leistungsvertrag zwischen Bund und Kanton Bern zu. Damit konnte das Amt für Kultur Gesuche um Unterstützungsbeiträge aus der ersten Corona-Welle bearbeiten.

Zur Verordnung:

https://www.rr.be.ch/rr/de/index/rrbonline/rrbonline/suche_rrb/beschluesse-detailseite.gid-f09bc74d48114bcb8e202a8572cbc98e.html

Quelle:

https://www.erz.be.ch/erz/de/index/direktion/ueber-die-direktion/aktuell.meldungNeu.onemeldungonly.portalnavrrcsubeleme.html/portal/de/meldungen/mm/2020/11/20201125_1111_kurzinformation_ausdemregierungsrat

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