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KLEINKUNSTFONDS PRO HELVETIA: ANPASSUNG DER UNTERSTÜTZUNGSKRITERIEN

KLEINKUNSTFONDS PRO HELVETIA: ANPASSUNG DER UNTERSTÜTZUNGSKRITERIEN

23.11.2017 Im Zuge der Erneuerung der Leistungsvereinbarung zwischen Pro Helvetia und KTV ATP (Vereinigung KünstlerInnen Theater VeranstalterInnen, Schweiz) für die Jahre 2016 bis 2019 wurden die Richtlinien für den Kleinkunstfonds grundlegend überarbeitet. Wie vorgesehen wurden die neuen Unterstützungskriterien im Verlauf dieses Jahres überprüft. Aufgrund der Ergebnisse dieser Zwischenevaluation erfuhren die Kriterien eine leichte Anpassung.


Prioritär unterstützt werden nach wie vor Gastspiele, die einem der folgenden Kriterien entsprechen:

  • Produktionen, die im kuratierten Programm der Schweizer Künstlerbörse gezeigt wurden
  • Der/die Künstler/in ist Nominierte/r beziehungsweise Träger/in des Schweizer Kleinkunstpreises
  • Der/die Künstler/in ist Träger/in des Schweizer Innovationspreises

Neu können auch Gesuche für Produktionen eingereicht werden, die diesen Kriterien nicht entsprechen. Sie können unterstützt werden, wenn ein Fachgremium der KTV ATP dies empfiehlt.

Die Gagenanteile, die durch den Kleinkunstfonds unterstützt werden, wurden erhöht. Die neuen Richtlinien treten ab sofort in Kraft, das heisst im Hinblick auf Gesuche, die den Zeitraum Juli bis Dezember 2018 betreffen (Einreichefrist 31. Mai 2018).

Informationen und Merkblatt auf der Website der KTV ATP:

http://www.ktvatp.ch/de/forderung-preise/kleinkunstfonds/

ph

 

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