KUNSTHANDEL IN DER SCHWEIZ UND ANTIQUITÄTEN AUS DEM NAHEN OSTEN
12.10.2017 "Antiquitäten und Kunstschätze dürfen nicht aus Herkunftsländern in die Schweiz importiert werden. So schreibt es das Kulturgütergesetz des Bundes seit 2005 vor. Dennoch floriert der millionenschwere Handel – besonders in der internationalen Stadt Genf. Verkauft werden zahlreiche Reliquien und jahrtausendealter Schmuck, auch aus dem kriegsversehrten Syrien.", berichtet Marc Meschenmoser auf "srf.ch".
Bild: Dieser 2000jährige Sarkophag lag im Zollfreilager Genf und sollte für 3 Millionen Franken verkauft werden - Foto: © SRF
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Bericht in "10 vor 10" von Schweizer Fernsehen SRF: