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PROLITTERIS: ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR ONLINEWERKE

PROLITTERIS: ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR ONLINEWERKE

08.06.2018 Das System "Onlinewerke entschädigen" von ProLitteris steht wie geplant zur Einführung ab 1. Juli 2018 bereit. Verlage können Zählmarken auf Webseiten integrieren und werden ab 2019 Entschädigungen beanspruchen können – für sich und für ihre Autorinnen und Übersetzer.


"ProLitteris modernisiert mit diesem Schritt die Verteilung von Vergütungen für betriebliche und schulische Nutzungen von Werken, die von Gesetzes wegen erlaubt, aber vergütungspflichtig sind. Die Online-Verteilung steht selbständig neben der traditionellen Print-Verteilung.", heisst es in der heutigen Medienmitteilung von ProLitteris.

Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Seit Anfang 2018 nehmen bereits mehrere Medienverlage, Wissenschaftsverlage und Onlinemagazine teil. Dazu haben sie Zählmarken auf den Webseiten ihrer Internetangebote eingebaut. Die Zählungen repräsentieren die Nutzung von Texten, die urheberrechtlich geschützt und veröffentlicht sind.

Im Anschluss an die Zählungen bis Ende 2018 wird im Meldeverfahren bestimmt, welche Verlage, Urheberinnen und Urheber an der Entschädigung für das jeweilige Werk beteiligt werden.

Quelle / Mehr / Kontakt:

https://prolitteris.ch/entschaedigungen-von-prolitteris-fuer-onlinewerke/

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