SELEKTIVE KULTURFÖRDERUNG DES KANTONS LUZERN
22.01.2019 Die Kulturförderung des Kantons Luzern führt ab Januar 2019 in den Hauptsparten "Musik" und "Theater/Tanz" sowie ergänzend spartenübergreifend für "Programme von Kulturveranstaltenden" Ausschreibungen durch. Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der Freitag, 12. April 2019.
Mehr:
-> Ausschreibungsbedingungen Musik
-> Ausschreibungsbedingungen Theater/Tanz
-> Ausschreibungsbedingungen Programme von Kulturveranstaltenden
-> Fragebogen Ausschreibungen Januar 2019
Die Ausschreibung und die Bedingungen der Tourneeförderung von Kanton Luzern und Stadt Luzern mit Unterstützung der Albert Koechlin Stiftung sind -> hier veröffentlicht.
Kontakt:
https://kultur.lu.ch/Ausschreibungen/Selektive_Foerderung
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