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STADT ZÜRICH: SOFORTMASSNAHMEN ZUR ZUSÄTZLICHEN UNTERSTÜTZUNG DES FREIEN KULTURSCHAFFENS IN DER CORONA-PANDEMIE

STADT ZÜRICH: SOFORTMASSNAHMEN ZUR ZUSÄTZLICHEN UNTERSTÜTZUNG DES FREIEN KULTURSCHAFFENS IN DER CORONA-PANDEMIE

29.09.2020 Der Stadtrat von Zürich unterstützt die unter der Corona-Pandemie leidende freie Zürcher Kulturszene bis Ende Jahr mit zusätzlichen 150'000 Franken. Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich schreibt: "Der Kultursektor ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus über längere Zeit besonders stark betroffen. Subsidiär zu den im Covid-19-Gesetz des Bundes verabschiedeten Massnahmen für den Kulturbereich will die Stadt Zürich die freie Kulturszene mit zusätzlichen, gezielten Sofortmassnahmen unterstützen."


Die von der Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Schwierigkeiten machen sich im Kultursektor besonders deutlich bemerkbar. Deshalb enthält das vom Bundesparlament verabschiedete Covid-19-Gesetz auch Massnahmen zum Kultursektor. Neu entfällt jedoch die sogenannte Ausfallentschädigung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, obwohl deren Arbeitsmöglichkeiten weiterhin stark eingeschränkt sind.

Künstlerinnen und Künstler ohne Anstellungen bei Kulturinstitutionen werden künftig weniger von den Massnahmen gestützt. Die Stadt Zürich setzt deshalb 2020 zwei zusätzliche Sofortmassnahmen um und prüft weitere Unterstützungsmöglichkeiten ab 2021 für die freie Kulturszene.

Zusätzliche Ankäufe Bildende Kunst und Beiträge für Ad-hoc-Veranstaltungen

Da Künstlerinnen und Künstler im Bereich Bildende Kunst fast ausschliesslich freischaffend arbeiten, tätigt das Ressort Bildende Kunst im Jahr 2020 zusätzliche Kunstankäufe im Rahmen von maximal 50'000 Franken. Damit werden Künstlerinnen und Künstler direkt unterstützt.

Weiter wird ein neues, vorerst bis Ende 2020 befristetes Förderinstrument lanciert: Kulturschaffende aller Sparten haben ab sofort die Möglichkeit, für Ad-hoc-Veranstaltungen eine Unterstützung von bis 5'000 Franken zu beantragen. Unterstützt werden kleinere, öffentliche Kulturveranstaltungen (Aufführungen, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Festivals etc.), die trotz der aktuell geltenden Einschränkungen rasch und flexibel umgesetzt werden können und nicht bereits durch andere Förderbeiträge der Kulturabteilung unterstützt werden. Für diese Unterstützung stellt die Stadt Zürich bis Ende 2020 einen Gesamtbetrag von maximal 100'000 Franken zur Verfügung. Informationen zur Gesuchseingabe finden sich auf der städtischen Website.

cp

Kontakt:

https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/foerderung/ad-hoc.html

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