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VERLÄNGERUNG DER NOTHILFE VON SUISSECULTURE SOCIALE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021

VERLÄNGERUNG DER NOTHILFE VON SUISSECULTURE SOCIALE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021

04.11.2020 Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können ab Donnerstag, 5. November 2020, ein Gesuch einreichen. Es wird allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, empfohlen, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.


Als hauptberuflich im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet. 

Es ist daher nicht relevant, welchen Status (selbständig erwerbend, angestellt, "freischaffend") man hat. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.

Quelle / Mehr:

https://www.sonart.swiss/de/news/alle-0/verlaengerung-der-nothilfe-von-suisseculture-sociale-bis-zum-31-12-2021-609/

https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/

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