ZUG: FÖRDERBEITRÄGE UND ZUGER WERKJAHR
09.04.2018 Der alljährliche Wettbewerb um die Förderbeiträge und das Zuger Werkjahr 2018 ist eröffnet. Bewerbungsfrist ist der Montag, 14. Mai 2018.
Förderbeiträge
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Kunstschaffende im Kanton. Bis heute konnten über 350 Zuger Künstlerinnen und Künstler von dieser Förderung profitieren.
Jährlich stehen 120'000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Zuger Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel "Zuger Werkjahr" einen Werkjahresbeitrag von 50'000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler (alle Sparten) aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
zg
Kontakt: