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ZUR MODERNISIERUNG DES URHEBERRECHTS: KOMPROMISS IN DER AGUR 12 II

ZUR MODERNISIERUNG DES URHEBERRECHTS: KOMPROMISS IN DER AGUR 12 II

06.03.2017 Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 II) hat am 2. März 2017 ihre Arbeiten beendet und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss geeinigt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird die Ergebnisse der AGUR12 II in seine Überlegungen für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einfliessen lassen und dem Bundesrat bis im Juli 2017 einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.


Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 II) hat die Empfehlungen der AGUR12 von Ende 2013 für eine Revision des Urheberrechts konkretisiert und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss für eine Modernisierung des Urheberrechts geeinigt.

Das EJPD hatte die AGUR12 II im Herbst 2016 beauftragt, offene Fragen aus der Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes abzuklären, nachdem sich in der Vernehmlassung gezeigt hatte, dass die Vorstellungen über die Stossrichtung der Revision stark auseinander gehen.

Die Arbeitsgruppe traf sich unter der Leitung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) zwischen dem 28. September 2016 und dem 2. März 2017 zu fünf Sitzungen. Teilgenommen haben neben Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern und Konsumenten auch Internet Service Provider und das Bundesamt für Justiz sowie weitere Vertreter der Verwaltung.

Kompromiss bei zentralem Thema Pirateriebekämpfung

Ein Kompromiss konnte insbesondere beim Thema Pirateriebekämpfung erzielt werden. Die Pirateriebekämpfung soll dort erfolgen, wo sie am effizientesten ist, nämlich bei den Hosting Providern. Diese können rasch und gezielt handeln. Schweizer Hosting Provider sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betroffenen Inhalte rasch entfernen.

Im Vordergrund steht dabei die bereits heute erfolgreiche Selbstregulierung. Schafft der Hosting Provider indessen eine besondere Gefahr von Urheberrechtsverletzungen, muss er durch einen sogenannten «Stay Down» dafür sorgen, dass einmal beseitigte Urheberrechtsverletzungen auch beseitigt bleiben.

Zudem soll ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist. Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access Provider (sog. Netzsperren) sowie der Versand aufklärender Hinweise bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke.

Kompromiss auch zu weiteren Themen

Ferner umfasst das Paket der AGUR 12 II eine Reihe weiterer Massnahmen zur Modernisierung des Schweizer Urheberrechts: Zugunsten der NutzerInnen und KonsumentInnen das Verzeichnisprivileg, die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke sowie die Nutzung von verwaisten Werken.

Zugunsten der Kulturschaffenden enthält das Paket eine Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte, den Lichtbildschutz und eine Video-on-Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten.

Schliesslich umfasst der Kompromiss die Einführung einer erweiterten Kollektivlizenz, Verbesserungen im Tarifgenehmigungsverfahren sowie eine elektronische Nutzermeldung an die Verwertungsgesellschaften.

Das EJPD wird das Ergebnis der AGUR12 II in seine Überlegungen einfliessen lassen. Bis im Juli 2017 wird es dem Bundesrat einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

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Weitere Informationen zur AGUR:

https://www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html

und zur Chronologie der laufenden Revision des URG:

https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/themen/urg.html

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