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NEUES FÖRDERKONZEPT DES BUNDES FÜR MUSEEN UND SAMMLUNGEN

NEUES FÖRDERKONZEPT DES BUNDES FÜR MUSEEN UND SAMMLUNGEN

20.12.2016 Die Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2020 sieht bei den Betriebsbeiträgen an Museen und Sammlungen einen Systemwechsel vor: Ab dem Jahr 2018 werden die Betriebsbeiträge des Bundes durch das Bundesamt für Kultur (BAK) neu in einer offenen Ausschreibung vergeben werden.


Bild: Museum_icon.png: Joe D - CC-Lizenz: Attribution-Share Alike 3.0 Unported - Zur Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Museum_icon.svg

Bis anhin wurden die Empfänger von Finanzhilfen für Museen und Sammlungen Dritter direkt durch den Bund bestimmt. Die Kulturbotschaft 2016-2020 sieht eine Neuausrichtung der Museumsförderung vor, der zufolge Betriebsbeiträge an Museen künftig in einer offenen Ausschreibung zu vergeben sind.

Gemäss dem Willen des Parlaments ist diese ab 2018 umzusetzen. Die Neuausrichtung der Museumsförderung durch Betriebsbeiträge erfolgt gestützt auf ein Förderungskonzept des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), das die massgebenden Voraussetzungen und Kriterien zur Vergabe festlegt. Das Konzept wurde im Rahmen des nationalen Kulturdialogs diskutiert und begrüsst.

Unterstützt werden künftig Museen mit einer gesamtschweizerisch bedeutsamen Ausstrahlung und Qualität, einer für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsamen und einzigartigen Sammlung von hohem kulturellem Wert sowie einer innovativen und vielfältigen Vermittlungsarbeit.

Darüber hinaus müssen die Institutionen die ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats (ICOM) und die Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden, anerkennen und umsetzen.

Zudem müssen die Institutionen über eine verbindliche Zusage der öffentlichen Hand auf Kantons- oder Gemeindeebene zur Mitfinanzierung mindestens im Umfang des Bundesbeitrages verfügen.

Der Beitrag des Bundes beträgt maximal 30% des Gesamtbudgets des Museums und mindestens 250'000.- Franken.

Das Förderungskonzept tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gesuche um Betriebsbeiträge für die Förderperiode 2018-2022 können von 10. Januar 2017 bis am 31. März 2017 über die elektronische Förderplattform des BAK eingereicht werden.

Bis zum Ende des Sommers 2017 entscheidet das BAK unter Einbezug externer Experten über die Gesuche. Danach schliesst es mit den Empfängern von Betriebsbeiträgen Leistungsvereinbarungen ab und legt darin insbesondere die Höhe der Finanzhilfe und die von den Empfängern zu erbringenden Leistungen fest.

Museen und Sammlungen, die für die Jahre 2016 und 2017 einen Betriebsbeitrag erhalten haben und ab dem Jahr 2018 nicht mehr oder mit einem im Vergleich zum Jahr 2017 um mindestens 30 Prozent tieferen Beitrag unterstützt werden, können einen einmaligen Überbrückungsbeitrag für das Jahr 2018 erhalten. Das BAK entscheidet auf Gesuch hin über die Ausrichtung des Überbrückungsbeitrags.

Zur Erinnerung: Verordnungen zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020

Die für die Jahre 2016 bis 2020 in der Kulturbotschaft vorgesehenen Massnahmen werden in Departementsverordnungen festgelegt. Am 1. Januar 2017 tritt die revidierte Verordnung über das Förderungskonzept 2016-2020 für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Kraft.

Ebenfalls am 1. Januar 2017 wird die revidierte Verordnung über das Förderkonzept für die Förderung der musikalischen Bildung in Kraft gesetzt. Mit der Revision dieser beiden Verordnungen schliesst das BAK die Arbeiten an der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020 ab.

bak

Mehr:

Verordnungen zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020: 

http://www.bak.admin.ch/dokumentation/gesetze/05760/index.html?lang=de

Kontakt:

http://www.bak.admin.ch

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