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ROG-RANGLISTE DER PRESSEFREIHEIT: DIE SCHWEIZ IST WIEDER IN DEN TOP 10

ROG-RANGLISTE DER PRESSEFREIHEIT: DIE SCHWEIZ IST WIEDER IN DEN TOP 10

20.04.2016 "Es herrscht ein Klima von Angst und Spannung; die Kontrolle von Regierungen und privaten Interessen über die Redaktionen nimmt zu" – so lautet das Gesamtfazit von Reporter ohne Grenzen (ROG) zur Rangliste der Pressefreiheit 2016. Die Schweiz belegt in der Rangliste Platz 7 (nach Rang 20 im Vorjahr).


ROG Weltkarte Pressefreiheit 2016

Grafik: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2016/ (zur Vergrösserung anklicken)

Die Ausgabe 2016 der Weltrangliste der Pressefreiheit wiederspiegelt die Intensität der Angriffe von Regierungen, Ideologien und privatwirtschaftlichen Interessen auf journalistische Freiheit und Unabhängigkeit. Das weltweite Ranking listet 180 Länder nach dem Freiheitsgrad der Medien und nach dem Stand der Informationsfreiheit auf.

Nach Grossregionen betrachtet, weist Europa (19,8 Punkte) die freiesten Medien auf, mit Abstand folgt Afrika (36,9 Punkte), das erstmals Amerika (37,1 Punkte) überholte, da in Lateinamerika die Gewalt gegen Journalisten zugenommen hat. Danach folgen Asien (43,8 Punkte) und Osteuropa/Zentralasien (48,4 Punkte). Am Schluss steht die Region Nordafrika/Mittlerer Osten (50,8), dort sind Medienschaffende den meisten Belastungen und Einschränkungen ausgesetzt.

Spitzenreiter aus Nordeuropa, "Trio Infernale" als Schlusslicht

Drei nordeuropäische Länder liegen an der Spitze der Rangliste: Finnland (1. Platz seit 2010), die Niederlande (2. Platz/+2) und Norwegen (3. Platz/-1). Am stärksten verbessert haben sich Tunesien (96./+30), dank einem Rückgang von Gewalt und Gerichtsverfahren, sowie die Ukraine (107./+22), wo sich der Konflikt im Osten des Landes beruhigt hat.

Am meisten Plätze verloren haben Tadschikistan (150./-34) - dies als Folge des vermehrt autoritär agierenden Regimes -, sowie das Sultanat Brunei (155./-34); dort führen Einführung der Scharia und Anklagen wegen Blasphemie zu Selbstzensur. Ebenfalls markant zurückgefallen sind Polen (47./-29), wo die ultrakonservative Regierung die Kontrolle über die öffentlichen Medien übernommen hat, und Burundi (156./-11), wegen der Gewalt gegen Medienschaffende nach der umstrittenen Kandidatur und Wiederwahl von Präsident Pierre Nkurunziza. Die letzten Plätze der Rangliste belegt dasselbe "Trio Infernale" wie im Vorjahr: Turkmenistan (178./0), Nordkorea (179./0) und Eritrea (180./0).

"Leider scheint sich bei vielen Leadern auf der Welt eine Art von Paranoia gegenüber legitime journalistische Arbeit zu entwickeln", kommentiert Christophe Deloire, Generalsekretär von ROG International: "Ein Klima der Angst führt zu einer wachsenden Abneigung gegen Debatten und Pluralismus sowie zu einem harten Durchgreifen von zunehmend autoritäreren und repressiveren Regierungen. Zudem wird die Berichterstattung in Medien, die sich in Privatbesitz befinden, zunehmend von persönlichen Interessen geprägt. Journalismus, der diesen Namen verdient, muss deshalb gegen die zunehmende Propaganda und gegen Inhalte, die von interessierten Seiten bestellt oder bezahlt werden, verteidigt werden."

Und die Schweiz?

Die Schweiz liegt in der Rangliste der Pressefreiheit auf Rang 7, ist also – nach Rang 20 im Vorjahr - wieder in den Top 10. Dabei hat sicher das schlechtere Abschneiden anderer Länder (etwa Deutschland, Kanada und Tschechien) eine Rolle gespielt. Ausserdem gab es 2015 keine aufsehenerregenden Fälle wie im Jahr zuvor die "Affäre Giroud" im Wallis und den "Fall Hanfdealer" (Quellenschutz) in Basel. Im Fall "Giroud" hatte Reporter ohne Grenzen (ROG) das Vorgehen des Bezirksgerichts Sion (Ausstrahlungsverbot eines Beitrags ohne vorhergehende Visionierung) gegen RTS als "schwerwiegende Gefährdung der Medienfreiheit" bezeichnet. 2015 haben sich keine derart schwerwiegende Fälle ereignet.

Positiv ist auch zu vermerken, dass das Parlament des Kantons Graubünden sich 2015 entschieden hat, ein Öffentlichkeitsgesetz zu erlassen. Ähnliche Vorstösse in den Parlamenten der Kantone Luzern und Thurgau sind leider gescheitert. Bezüglich Öffentlichkeitsrecht geben auf kantonaler wie auf Bundesebene hohe Gebühren für den Zugang von Medienschaffenden zu Dokumenten zu Besorgnis Anlass - angesichts schwindender Ressourcen der Medien führt dies oft dazu, dass Zugangsgesuche zurückgezogen werden.

Obwohl das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) seit 2004 in Kraft ist, sind in drei Bereichen der Bundesverwaltung Rückschritte geplant*: Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen werden. Ebenfalls von diesem Prinzip ausgenommen werden sollen laut Entwurf zum revidierten Luftfahrtgesetz Prüfberichte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) sowie laut geplantem Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) Dokumente des Bundesamts für Verkehr (BAV), die die Betriebssicherheit von konzessionierten Transportunternehmen betreffen. Dafür hat das Bundesgericht Ende Jahr für das Öffentlichkeitsprinzip entschieden: Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) muss den Medien Zugang zur Beschaffungsstatistik gewähren, in der die Hauptlieferanten des Bundes verzeichnet sind.

Positive Signale gibt es punkto Gesamtarbeitsvertrag für die Medienschaffenden in der Deutschschweiz und im Tessin, die nicht bei der SRG tätig sind: Der Verband Schweizer Medien hat im September eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Vorschlag für einen GAV entwickeln soll - nach fast zwölf Jahren der "Eiszeit" zwischen den Sozialpartnern.

Eher bedenklich in Bezug auf die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Medien stimmt jedoch eine aktuelle Aussage des Präsidenten des Verbands Schweizer Medien, Hanspeter Lebrument: "Eine saubere Trennung zwischen dem Werbemarkt und dem redaktionellen Teil einer Zeitung ist viel schwieriger geworden als vor zwanzig Jahren, als es die finanzielle Lage erlaubte, die redaktionelle Unabhängigkeit über alles zu stellen", sagte er unlängst gegenüber der "NZZ am Sonntag"; heute sei die grosse Herausforderung für einen Verleger, die Interessen der Werbekunden und das Interesse der Redaktionen nach einer möglichst grossen Unabhängigkeit auf einen annähernd gemeinsamen Nenner zu bringen.

*s.a. Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch / loitransparence.ch

Die vollständige Rangliste der Pressefreiheit 2016:

http://www.rsf-ch.ch/files/Rangliste%20der%20Pressefreiheit%202016.pdf

rog

Mehr / Kontakt:

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2016/

http://www.rsf-ch.ch/

 

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