Neuordnung der Lokalradio-Landschaft ab 2020
16.02.2017 Ab 2020 sollen regionale Radioveranstalter in den städtischen Agglomerationen mehr Autonomie erhalten, da sie keiner Konzessionspflicht mit Leistungsauftrag mehr unterliegen. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab dem 16. Februar 2017 in die Vernehmlassung schickt. Der neue Text stellt ausserdem die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai 2017 dauern.
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