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SRG SSR ERWEITERT LEISTUNGEN FÜR SINNESBEHINDERTE

SRG SSR ERWEITERT LEISTUNGEN FÜR SINNESBEHINDERTE

04.09.2017 Die SRG SSR hat mit sieben Verbänden für sinnesbehinderte Menschen ein neues Abkommen abgeschlossen. Es regelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte audiodeskribiert oder gebärdet werden. Die Vereinbarung gilt von 2018 bis 2022 und ist wichtig für den barrierefreien Zugang zu den SRG-SSR-Programmen.


Foto: © SRG SSR

Konkret untertitelt die SRG SSR heute rund 30'000 Stunden Programm. Das ist die Hälfte der Sendezeit. Bis 2022 wird dieses Angebot auf 45'000 Stunden beziehungsweise 80 Prozent ausgebaut. Gegenüber den heute 420 Stunden an audiodeskribierten Inhalten werden 900 Stunden zur Verfügung gestellt. Bei den gebärdeten Inhalten werden 1'000 Stunden - im Vergleich zu 440 Stunden heute - angestrebt. Der finanzielle Aufwand steigt von 9,5 Millionen (2016) auf 17 Millionen Franken im Jahr 2022.

Mit dieser neuen Vereinbarung bekräftigt die SRG SSR ihren Willen, das Angebot für sinnesbehinderte Menschen signifikant auszubauen. Sie wurde vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und stellt einen wichtigen Schritt für den barrierefreien Zugang zu den SRG-SSR-Programmen dar.

Bis ins Jahr 2022 sind 80 Prozent des Programmangebots untertitelt. Der Anteil der gebärdeten Sendungen, wie zum Beispiel die Hauptnachrichtensendungen der «Tagesschau» auf SRF, RTS und RSI, wird ebenfalls steigen. Dem Publikum mit einer Sehbehinderung wird in der Hauptsendezeit ein attraktives Programm audiodeskribiert.

Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Programmangebot regeln das Radio- und Fernsehgesetz von 2006 (RTVG) und die entsprechende Verordnung von 2007 (RTVV). Bereits heute bietet die SRG SSR den Sinnesbehinderten mehr Programm an, als der Regulator vorschreibt. 

Generaldirektor Roger de Weck weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass «die SRG SSR und die Behindertenverbände gemeinsame Werte hochhalten, Werte, die sicherstellen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft einbezogen werden und vollumfänglich und mit den gleichen Rechten am sozialen Leben teilhaben können. Das ist Inklusion, das ist ein fester Bestandteil unserer Identität als öffentliches Medienhaus der Schweiz».

Liste der Partnerverbände

  • Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS)
  • pro audito schweiz
  • Sonos, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV)
  • Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)
  • Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)
  • forom écoute

Quelle / Kontakt:

http://www.srgssr.ch/de/medien/archiv/single/date/2017/srg-ssr-erweitert-leistungen-fuer-sinnesbehinderte/

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