SSA UNTERSTÜTZT DAS VERFASSEN VON HUMORISTISCHEN BÜHNENWERKEN
11.10.2019 Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Autoren und Autorinnen, indem er für die Erarbeitung des Bühnenwerks von rund 60 Minuten einen Unterstützungsbeitrag leistet und den Autoren und Autorinnen in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite stellt. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je 6'000 Franken.
Jeder Urheber und jede Urheberin kann eine solche Unterstützung beantragen, der bzw. die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk von mindestens 60 Minuten aufgeführt hat.
Eingabetermin: 4. Dezember 2019
Reglement:
https://ssa.ch/wp-content/uploads/M245D0919c.pdf
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